2-Takter 125er zulassen?

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Hallo,

ab 2017 können nur noch Motorräder zum ersten Mal zugelassen werden, wenn sie die Euro-4-Norm erfüllen.

Wenn ein Motorrad, das die Euro-4-Norm nicht erfüllt, bereits vorher zugelassen war, kann man es auch weiterhin problemlos zulassen.

Das Ausbauen und Austragen der Drossel stellt meines Erachtens keine "neue Erstzulassung" dar - geht ja eigentlich auch gar nicht ;-)

Die RS erfüllte bis Baujahr 2007 (PY) nur die Euro-2-Norm und ab 2008 (RD und RM) die Euro-3-Norm. Ob das vielleicht einen Unterschied macht, kann ich leider nicht sagen.

Da solltest du zur Sicherheit mal bei einer Sachverständigenorganisation oder an der Zulassungsstelle nachfragen.

Viele Grüße

Michael

Die Maschine ist vermutlich schon seit rund 10 Jahren zugelassen gewesen. Ob gedrosselt oder nicht spielt daher keine Rolle bei einer Wiederinbetriebnahme. Auch eine Leistungsänderung kann jederzeit vorgenommen werden - beziehungsweise die Rückrüstung auf die offene Leistung (sofern du mit A2 noch 125er 2-Takt fahren willst).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Ja, ja das stimmt mit den abgaswerten aber du müsstest sie ohne Drossel neu anmelden lassen usw...


Gaskutscher  04.03.2017, 10:28

Nicht »neu anmelden lassen« sondern lediglich die Leistungsänderung eintragen lassen.

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