2-Takter 125er zulassen?
Heii Ich spiele mit dem Gedanken mir eine günstige Aprilia Rs-125 (2-Takt) zu kaufen. Mit A1 natürlich auf 15 Ps gedrosselt! Die Frage ist jetzt, ob ich die später überhaupt (mit A2) offen anmelden darf, oder ob das wegen den Abgaswerten nicht mehr möglich ist. Ich hab irgendwo gelesen, dass es einen Unterschied macht, in welchem Jahr die Maschine zuerst zugelassen wurde und unter welche Euro-Norm die dann fällt. Wäre nett wenn mich jmd aufklären könnte!
3 Antworten
Hallo,
ab 2017 können nur noch Motorräder zum ersten Mal zugelassen werden, wenn sie die Euro-4-Norm erfüllen.
Wenn ein Motorrad, das die Euro-4-Norm nicht erfüllt, bereits vorher zugelassen war, kann man es auch weiterhin problemlos zulassen.
Das Ausbauen und Austragen der Drossel stellt meines Erachtens keine "neue Erstzulassung" dar - geht ja eigentlich auch gar nicht ;-)
Die RS erfüllte bis Baujahr 2007 (PY) nur die Euro-2-Norm und ab 2008 (RD und RM) die Euro-3-Norm. Ob das vielleicht einen Unterschied macht, kann ich leider nicht sagen.
Da solltest du zur Sicherheit mal bei einer Sachverständigenorganisation oder an der Zulassungsstelle nachfragen.
Viele Grüße
Michael
Die Maschine ist vermutlich schon seit rund 10 Jahren zugelassen gewesen. Ob gedrosselt oder nicht spielt daher keine Rolle bei einer Wiederinbetriebnahme. Auch eine Leistungsänderung kann jederzeit vorgenommen werden - beziehungsweise die Rückrüstung auf die offene Leistung (sofern du mit A2 noch 125er 2-Takt fahren willst).
Ja, ja das stimmt mit den abgaswerten aber du müsstest sie ohne Drossel neu anmelden lassen usw...
Nicht »neu anmelden lassen« sondern lediglich die Leistungsänderung eintragen lassen.