1.Wessen Eigentum ist ein geschenktes Pferd 2.Kann es einfach wieder verkauft werden

4 Antworten

Allenfalls ist Deine Tochter die Besitzerin des Pferdes... Eigentümer ist Deine Ex oder deren Mutter - kommt darauf an, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Auf der Schiene kommt Ihr nicht weiter! Ihr solltet versuchen, das gütlich zu klären! Gespräche führen halt...!

Könntest Du als Vater denn auch den Lebensunterhalt für ein Pferd sicherstellen?! Zusätzlich zum Lebensunterhalt Deiner Tochter? Billig wird das nicht...^^

Lassiter63 
Fragesteller
 05.12.2013, 01:20

wer den KV hat bzw unterschrieb weis ich nicht, nur dass eben die Oma das Geld gegeben hat(Quelle=Opa), die Mutter könnte das nicht ! wurde damals gekauft um das Kind zu ködern, da sie bei mir leben wollte .... lange Geschichten...

gütlich zu klären gibt es nicht bei dieser Frau... ein Grund mehr zu fragen: wieso niemand diesen Verhältnissen den unsere Tochter ausgesetzt ist ein Ende setzt....

mit Hilfe meiner Lebensgefährtin (seit Geburt der Tochter) (muß) ist es möglich..... Danke für deine Antwort

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KaeteK  05.12.2013, 09:39
@Lassiter63

Was sagt eigentlich die Oma dazu? Sie hat doch schließlich da Pferd gesponsert.

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Ronox  05.12.2013, 15:52

"Eigentümer ist Deine Ex oder deren Mutter - kommt darauf an, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat."

Der Kaufvertrag kann höchstens ein Indiz für die Eigentümerstellung sein. Ich würde sogar so weit gehen und die Oma hier als Eigentümerin überhaupt nicht in Betracht ziehen.

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Beutelkind  05.12.2013, 19:27
@Ronox

Nichtsdestotrotz könnte das Wort der Großmutter vielleicht für die Enkelin hilfreich sein...!

Eine gute Idee von KaeteK, wie ich finde! Kompliment!

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Die Tochter ist minderjährig, somit dürfte die Mutter das Pferd zwar verkaufen, den Erlös aber nicht für sich verwenden. Ob das Ganze eine gute Idee ist, steht auf einem anderen Blatt. Eine 14 jährige hinauswerfen geht nicht so einfach, die Mutter ist ihr gegenüber unterhaltspflichtig und deshalb bekäme sie ziemlich schnell Probleme mit dem Jugendamt. Mit dem Pferd mitnehmen, das ist so ein Problem. Solange die Mutter das Sorgerecht hat, solange kann sie das Pferd auch noch verkaufen.

Ich gehe davon aus, dass die Mutter die alleinige elterliche Sorge inne hat. Dann spielt die Frage, ob das Pferd tatsächlich im Eigentum der Tochter steht, bei der Lösung des Sachverhalts keine Rolle. Deswegen muss dies auch nicht erörtert werden, was man aufgrund des dürftigen Sachverhalts sowieso nicht großartig könnte.

Ist die Mutter Eigentümerin, kann sie über das Pferd nach belieben verfügen und es natürlich auch weiterveräußern. Ist die Tochter Eigentümerin, kann die Mutter als gesetzliche Vertreterin das Pferd für die Tochter veräußern. Verhindern kann dies die Tochter nicht. Daran ändert auch ein Rauswurf (der wohl kaum einfach so zu bewerkstelligen sein dürfte, sofern sie noch für sie verantwortlich ist) keine Rolle. Denn dies ändert nichts an der elterlichen Sorge oder/und den Eigentumsverhältnissen.

Habt ihr hingegen die gemeinsame elterliche Sorge, könntest du der Veräußerung widersprechen, wenn das Pferd im Eigentum der Tochter steht. Denn dann übt ihr die Vertretung des Kindes gemeinschaftlich aus. Die Mutter, bei der die Tochter lebt, könnte das Geschäft auch nicht alleine vornehmen, da dies kein Alltagsgeschäft wäre.

wenn die schenkung aktenkundig(übertragung) ist. nein.

wenn das eine mündliche sache war, zählen zeugen.

wenn das ne zweiseitige sache war... wirds schwer

Lassiter63 
Fragesteller
 05.12.2013, 01:26

eher zwei bis dreiseitige Sache ... meine Tochter versucht verzweifelt über FB-Freunde Zeugen zu finden die wissen, dass ihr das Pferd geschenkt wurde..... bringt wahrscheinlich nicht wirklich viel, aber sie kämpft ... reden kann mit der Mutter sowieso niemand... Jugendamt wurde zur Sache informiert, Tochter möchte am Fr. wenn ich sie abhole zum JA und selber mit den zuständigen Leuten reden..... Danke für die Antwort LG Lassiter63

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