Kind 14J kann sie selbst entscheiden ob es Adoptiert wird, o brauch sie die Unterschri der Mutter

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Hallo.... Für eine Teiladoption muss zu erst einmal ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden... Dadurch das das Kind schon 14 Jahre alt ist, macht sich die Anhörung des Kindes natürlich in einem Adoptionsverfahren sehr gut.... Alleine kann das Kind garnichts entscheiden, die Mutter hat natürlich das recht dem nicht zuzustimmen, vielleicht solltet ihr über einen Anwalt erstmal schriftlich nachfragen und bei Ablehnung das Familiengericht mit einschalten.... Dadurch das das Kind jetzt bei euch wohnt, ihr heiratet und sogar noch eine Sorgerechtsverhandlung ansteht, macht sich das natürlcih alles positiv für ein mögliches Adoptionsverfahren.... Das Familiengericht wird natürlcich das Jugendamt mit einschalten, da die aber ohnehin schon mit dabei sind, würde ich euch empfehlen euren Anwalt schnellstens aufzusuchen und dort alles weitere in Erfahrung bringen....... ihr habt gute chancen....... Aber..... nicht vergessen, das Kind kann nichts entscheiden, das Familiengericht wird alleine entscheiden, wenn die Mutter ablehnt..alles gute lg Maxime

Tampres1  14.11.2010, 18:33

Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen (§ 1747 ff. BGB).

Tampres1  14.11.2010, 19:55
@Tampres1

hier sind die sachen was du für eine Adoption brauchst. Das alleinige Sorgerecht hat nichts mit einer Adoption zu tun!

Ihr heiratet und müsst 1 Jahr verheiratet sein! Das steht in keinem Gesetzbuch aber der Gesetzgeber geht davon aus dass das der Mindestzeitraum ist in dem sich die Ehe bewährt haben muss.

Nach diesem einem Jahr ist der 1. Gang zum Jugendamt. Dort bekommt ihr alle Infos die ihr braucht, es ist teilweise sehr unterschiedlich was die alles wollen. Was auf jeden Fall gebraucht wird: - ärztliche Attest des Adoptionswilligen (also du) - polizeiliches Führungszeugnis - Gutachten des Jugendamtes (das Kind wird gefragt) - Einverständnis des leiblichen Elternteiles (falls nicht verstorben)

Maxime1975  15.11.2010, 00:02
@Tampres1

Da ein Adoptionsverfahren ohnehin eine ganz sensible Sache ist, geht man sowiso davon aus, das die Zeitliche Prüfung in allem, das eine Jahr als Vorlaufzeit benötigt, darum ein Antrag unter den Bedingungen gestellt werden kann. Das ist lediglich Sache des Anwaltes alles entsprechend dem Antrag anzuhängen, ich denke, wenn das Kind,das bereits 14 ist und nachweislich Gewalt erfahren hat, durch die Mutter von sich aus das wünscht, in diesem Antrag von großer Bedeutung ist. Selbst wenn die Mutter das nicht will, kann das Familiengericht über die Mutter hinweg, für das Kindeswohl mit der ganzen Prüfung, zustimmen und das ist nunmal ausschlaggebend...!

Maxime1975  15.11.2010, 00:04

Danke für den Stern, redet umgehend mit eurem Anwalt, da ohnehin ein Gerichtstermin anliegt, solltet ihr beraten, ob es machbar ist einen Antragsanhang in Adoption zu ergänzen, spart unteranderm Zeit und Geld... viel Glück und halte mich bitte mal auf dem laufenden..lg Maxime

Wenn keine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern möglich ist muß das Familiengericht entscheiden. Bei der Entscheidung hat die 14jährige Tochter ein Mitspracherecht. Wartet erst mal die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht ab. Für eine alleinige Sorge muß bei der Mutter schon eine erhebliche Kindeswohlgefährdung vorliegen. Wichtig ist bei allen Beteiligten exakt bei der Wahrheit zu bleiben. Eine Adoption wird ja nur wichtig wenn deinem zukünftigem Mann etwas zustoßen sollte, damit seine Tochter nicht zur Mutter zurück muß. Die vier Jahre bis zur Volljahrigkeit sind ja auch nicht mehr lange. Es gibt auch so eine Art "Sorgerechtstestament" was die Sorge nach dem Tot des Vaters regelt.

sumba  14.11.2010, 17:16

bei dieser entscheidung hat die tochter kein mitspracherecht.

diroda  14.11.2010, 17:28
@sumba

sie wird vom Familiengerich angehört

Dagmarie1960 
Fragesteller
 14.11.2010, 17:30
@diroda

Ja da hast du Recht, das Kind ist auch vorgeladen, sie muss auch aussagen..

Maxime1975  14.11.2010, 17:33
@sumba

...ohje....natürlich hat sie mitspracherecht, sie ist 14 Jahre alt......!!!

diroda  14.11.2010, 17:35
@Dagmarie1960

ich hab ja auch nicht geschrieben Mitentscheidungsrecht sonder Mitspracherecht zwar nicht im rechtlichen aber im praktischen Sinn und das ist das Wichtige.

Tampres1  14.11.2010, 18:47
@Maxime1975

Ein Kind hat eine Mitsprache recht wo es Leben möchte,aber nicht wenn es um eine Adoption geht.

Nein das kannst du nicht.Ich sage es dir aus eigener erfahrung das keine Adoption erfolgen wird solange die Mutter nicht zustimmt.Egal was es für Gründe gab,wo das Kind weggekommen ist.Das Kind kann erst nach ihrem 18 Lebensjahr selbst zu stimmen.Eine Adoption hat absolut nichts mit dem Sorgerecht zu tun!Du kannst aber auch gerne das Jugendamt fragen,sie werden dir auch nichts anderes sagen können,weil es so ist.Solange die Mutter nicht zustimmt,wird es auf keinen fall eine Adoption geben.

nein das kannst du nicht. dazu bedarf es der zustimmung der mutter. bekommt der vater diese nicht, dann gibt es auch keine adoption. wenn du kinder haben willst, schaff dir selber welche an.

Maxime1975  14.11.2010, 17:25

das ist leider nicht ganz richtig, was du sagst sumba...!!

Dagmarie1960 
Fragesteller
 14.11.2010, 17:26

Ich habe 3 liebe Kinder, zwei jungs und ein Mädschen, es geht mir nur darum, die Mutter hat ihre Tochter immer geschlagen und ihr ganzes leben bestand nur aus regeln, einmal hatte sie die 6 wochen Sommerferien ausgangssperre weil sie ihr zimmer nicht aufgeräumt hat, usw.

Maxime1975  14.11.2010, 17:33
@Dagmarie1960

Das Familiengericht wird immer zum Kindeswohl entscheiden und das scheint bei euch gut aufgehoben zu sein, sonst würde sie ja nicht bei euch leben und das Sorgerecht verhandelt werden...lass dich nicht beirren, habe noch einen seperaten Beitrag geschrieben..... lg maxime

Tampres1  14.11.2010, 18:15
@Maxime1975

Leider muß ich dich hier entäuschen Maxim,das Kind kann bestens gut aufgehoben sein,solange die Mutter nicht zustimmt wird es keine Adoption geben!Die Adoption hat nichts mit dem Sorgerecht aufenthalt oder sonstiges zu tun.Solange die Leibliche Mutter Lebt,und nicht zu stimmt wird das auch kein Gericht tun auch wenn sie damals ihr Kind misshandelt haben sollte.

Ihr dürft und solltet die Mutter nicht ausschließen nur weil es unbequem ist. Mit gutem Willen von beiden Seiten könnt ihr damit leben.

Dagmarie1960 
Fragesteller
 14.11.2010, 17:27

mit dieser Mutter kann man nicht reden, die tochter hat auch eine anzeige gegen sie gemacht wegen Körperverletzung.