( Landstraße )Darf ich hier parken oder halten?
Hallo,
darf man auf der Landstraße auf Grasflächen parken oder halten ?
2 Antworten
Auf dem nicht befestigten Seitenstreifen darf nicht geparkt werden. Auf der Straße darf nur geparkt werden, wenn 3,05 m vom Fahrzeug bis zur gestrichelten Linie frei bleiben. Auf Vorfahrtsstraßen (weiß/ gelbes Viereck) darf grundsätzlich nicht geparkt werden.
Danke erstmal,
meinst Du die Linie in der Mitte, die beide Fahrbahnen trennt?
Dazu sagt uns schon mal § 12 StVO im Abs. 1, Satz 1 einiges:
(1) Das Halten ist unzulässig
1.. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
Ergo geht schon das Halten nicht unmittelbar vor und hinter der Kuppe.
Und: Wenn dort Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) steht, gilt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
Quelle: StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html
Ergo: auch ein Ortschild am Ende einer geschlossen Ortschaft hebt die Vorfahrtstraße nicht auf!