( Landstraße )Darf ich hier parken oder halten?

2 Antworten

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Auf dem nicht befestigten Seitenstreifen darf nicht geparkt werden. Auf der Straße darf nur geparkt werden, wenn 3,05 m vom Fahrzeug bis zur gestrichelten Linie frei bleiben. Auf Vorfahrtsstraßen (weiß/ gelbes Viereck) darf grundsätzlich nicht geparkt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister
Junge19245 
Fragesteller
 13.04.2023, 09:30

Danke erstmal,

meinst Du die Linie in der Mitte, die beide Fahrbahnen trennt?

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Dazu sagt uns schon mal § 12 StVO im Abs. 1, Satz 1 einiges:

(1) Das Halten ist unzulässig
1.. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

Ergo geht schon das Halten nicht unmittelbar vor und hinter der Kuppe.

Und: Wenn dort Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) steht, gilt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

Quelle: StVO, Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html

Ergo: auch ein Ortschild am Ende einer geschlossen Ortschaft hebt die Vorfahrtstraße nicht auf!