Darf man auf einem Seitenstreifen der Landstraße halten bzw. parken?

2 Antworten

Ja, siehe §12 Abs 4 StVO:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Also,

auf Staats-, Kreis- oder Gemeindeverbindungs-Straßen,

ist es ausnahmsweise erlaubt,

wenn der Seitenstreifen breiter als dein Fahrzeug ist,

und die Kennzeichnung das erlaubt.

Hansi