Das unbeabsichtigte Anhalten unter dem absoluten halten verboten schild?

4 Antworten

Panne ist Panne. Das hat nichts mit Parken zu tun. Wenn das Fahrzeug dort den Verkehr behindert oder gefährdet, bist Du verpflichtet, das Fahrzeug zügig da wegzuschaffen (wegschieben, Abschleppen,....).

In dem Moment nicht, aber Du kannst das Fahrzeug dort nicht mit einem Warndreieck in der Heckscheibe stehen lassen.

Lösung: Du musst es dort zügig abschleppen lassen oder in den sicheren Bereich schieben.

In Deutschland wird diese Person auf dem Marktplatz öffentlich unter zwangsweiser Hinzuziehung der gesamten Dorfbevölkerung hingerichtet (teeren, federn, rädern, pfählen, hängen, vierteilen, köpfen und verbrennen - und zwar in dieser Reihenfolge!) und das Fahrzeug wird von den zuständigen (Ordnungs-)Behörden weggesprengt.

etrim 
Fragesteller
 24.02.2024, 09:46

🙄

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Nein, er hat ja eine Panne