Strafe für Brandstiftung?

4 Antworten

Das dürfte vermutlich als fahrlässige Brandstiftung beurteilt werden. Strafandrohung max. 5 Jahre oder Geldstrafe (§ 306d StGB).

Wie das Urteil ausfallen wird, kann hier keiner sagen, ich glaube aber nicht an eine echte Jugendstrafe.

Wird das wirklich als Brandstiftung geahndet? Sowas ist ja eigentlich eher Sachbeschädigung und/ oder Verstoß gegen Brandschutzordnung.

Brandstiftung müsste ja eig. vorsätzlich sein und das war es nicht


Bergfex49  11.03.2020, 05:49

Hallo, Sachbeschädigung ist es schon auch, aber die Brandstiftung ist speziell geregelt und auch fahrlässig möglich

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furbo  11.03.2020, 06:58

Könnte als Brandstiftung i.S. d. § 306 Abs. 1 Nr. 5 StGB gewertet werden.

(1) Wer fremde...

5. Wälder, Heiden oder Moore ...

in Brand setzt...

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EphraimUlk  11.03.2020, 08:28
@furbo

Denke eher an § 306d StGB, da ist die fahrlässige Brandstiftung geregelt.

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EphraimUlk  11.03.2020, 08:29

Brandstiftung muss nicht vorsätzlich sein, siehe § 306d StGB.

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Hallo, die Einordnung einer Straftat richtet sich nach dem allgemeinen strafrecht, die Folgen bei Jugendlichen aber nach dem jugendstrafrecht;

Brandstiftung kann auch, wie bei dir, fahrlässig erfolgen;

Die Folgen können Erziehungsmassnahmen und Weisungen (zb Arbeitsstunden, Ermahnungen etc) sein;

Vielleicht müsst zu Sozialstunden rechnen.