Heimlich beim sex gefilmt, strafe?

4 Antworten

Das würde böse enden. Beim Verbreiten jugendpornografischer Schriften versteht die Staatsanwaltschaft keinen Spaß. Die Betroffenen können natürlich auch persönliche Ansprüche geltend machen.

"Verletzung Persönlichkeitsrechte" - das gibt schon bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe

dazu kommt noch "Besitz und Verbreitung Kinderpornographie"

Ja, denn es liegt Veröffentlichung, Produktion sowie Verfilmung und Verbreitung von Pornografie vor.

ja ... und dafür gibt es unterschiedliche Tatbestände --

  • Besitz und Verbreitung Kinderpornographie
  • Verletzung Persönlichkeitsrechte
  • ...