Minderjährige ungewollt beim Sex gefilmt?

9 Antworten

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  1. Persönliche Aufnahmen dürfen generell nur mit Zustimmung verbreitet werden.
  2. Intime Aufnahmen von Jugendlichen dürfen nur die Beteiligten selbst besitzen (das wäre hier der Fall), und nur zum persönlichen Gebrauch (das wäre hier auch noch der Fall), WENN die Beteiligten eingewilligt haben (das wäre hier nicht der Fall) -> § 184c StGB ( https://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html )

Sprich: Was den Sex angeht, hat er wg. deines Alters nichts zu befürchten. Nur eben, was das Video angeht. Bei einer Erwachsenen kann man von ihr verklagt werden. Bei einer Jugendlichen ist es hingegen eine Straftat. 

Würdest Du ihn anzeigen, käme die Polizei bei ihm vorbei, und würde ggf. Handy, Computer und Datenträger beschlagnahmen. Und vor Gericht würde er dann eine Strafe kassieren.

Grundsätzlich hat niemand das Recht, Fotos oder Videos von dir ohne deine Zustimmung zu veröffentlichen. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die für derartige hier beschriebene Videos, die deine Intimsphäre berühren, allerdings nicht anwendbar sind. Niemand darf derartige Bilder von dir ohne deine Zustimmung verwenden. Selbst wenn du mit der Aufnahme damals einverstanden warst, hast du damit noch lange nicht einer Veröffentlichung von der artigen Bildmaterial zugestimmt.

Heimlich gemachte Sexvideos verletzen dein Persönlichkeitsrecht. Nicht nur bei Nacktaufnahmen ist dein Persönlichkeitsrecht verletzt, auch bei Aufnahmen, auf denen du nicht eindeutig erkennbar bist, wird unzulässig in Ihr Recht am eigenen Bild eingegriffen, wenn du nicht einverstanden warst.
(vgl. § 823 I i. V. m. § 249 I BGB).

Du hast einen Anspruch auf Löschung des Bildmaterials.

So hat es das OLG Koblenz mit Urteil 3 U 1288/13 vom  20. Mai 2014, in einem Fall entschieden. Hier hat ein Fotograf private, intime Fotos seiner Partnerin gemacht. Diese musste er löschen. Auch wenn zuvor die Klägerin in die Fotos eingewilligt hatte, erstrecke sich diese Einwilligung aber zeitlich nur auf die Dauer der Beziehung zwischen den Parteien. Die Klägerin hätte ihre Einwilligung auch widerrufen können. Ihr Interesse an der Löschung der Fotos sei höher zu bewerten, als das Eigentumsrecht des Beklagten an den Aufnahmen, denn die Intimsphäre ist Kernbereich des Persönlichkeitsrechts.

Du hast auch einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 i. V. m. § 823 I BGB. Dieser Unterlassungsanspruch geht weiter als das Recht auf Löschung des Videos. Du kannst vom Schädiger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. Durch ständige Rechtsprechung wird hier Wiederholungsgefahr vermutet.

Droh ihm mit einer Klage oder eine einstweilige Verfügung, die ihn dann gerichtlich zum Unterlassen und Löschen des Videos zwingt. Hier werden durch das Gericht für den Fall der Nichtbefolgung empfindliche Geldstrafen festgesetzt. Außerdem werden dem Täter die Kosten des Verfahrens auferlegt. Angesichts eines drohenden Gerichtsverfahrens, wird der Täter in aller Regel einen teuren Gerichtsprozess vermeiden und das Video löschen oder sich zum Unterlassen verpflichten.

Es ist nicht gestattet, intime Nacktfotos oder Videos zu verbreiten, wenn kein Einverständnis besteht und erst recht, wenn diese Fotos oder das Video heimlich gemacht wurden.

Bei weiteren Fragen, kannst du mir gerne schreiben.

Ohne dein Einverständnis darf er dich nicht filmen. Wenn du mit ihm im reinen bist, solltest du mit ihm reden und er das Video in deinem Beisein löschen. Außerdem hat er dir zu versichern, dass keine Kopie existiert, geschweige denn er es irgendwem weiterschickt bzw. schon hat.

Natürlich könntest du ihn auch direkt anzeigen. Aber damit zu drohen sollte hoffentlich reichen, dass er deiner Aufforderung nachkommt.

Meiner Meinung nach sollte man es besser immer erst im Guten versuchen. Heute wird doch kaum noch miteinander gesprochen und sofort zum härtesten Mittel gegriffen. Klar wäre es dein Recht und auch verständlich...

Hallo anonymus9401!

Das ist ganz klar illegal, da du minderjährig bist, kriegt er zusätzlich Probleme.

Sag ihm, dass er alles löschen muss, wenn er es nicht macht, droh ihm mit einer Anzeige.

Oder du holst dir nen Hacker der sich darum kümmert und die entsprechenden Dateien entfernt.

LG
P0rtH4x0r

pickxi68 
Fragesteller
 01.04.2017, 12:44

Mit dem Hacker würde ich mich doch selbst strafbar machen

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P0rtH4x0r  01.04.2017, 13:02
@pickxi68

Stimmt.

Aber: 

1. Ein guter Hacker bleibt anonym

2. Will er dich anzeigen, weil jemand illegale Inhalte von seinem Gerät löscht, für die er eine Haftstrafe kriegen würde?

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Das darf er nicht!

Sag das er das Video löschen soll, wenn nicht rufst du ohne Vorwarnung sofort die Polizei an!

Wenn er das Video nicht pronto löscht!

Sonst landet das irgendwo in irgendwelchen Seiten!