Wurde beim Sex gefilmt?

8 Antworten

Sprich noch einmal mit ihm, wenn er das Video aus Rache irgendwo hochlädt hast du schon einmal verloren, selbst wenn er eine Strafe bekommt, das Internet vergisst nicht.

Wenn er nicht einsichtig ist geh zu Polizei, wenn er dich im Gespräch versucht zu erpressen dann versuch das irgendwie zu dokumentieren (aufnehmen) wobei ich dir nicht sagen kann wie es mit der Beweiswürdigung in Deutschland für solche Beweise aussieht, in Österreich dürftest du sie verwenden.

Anzeige bei der Polizei machen, dann muss er das löschen. Aber das geht nur bei einer Anzeige, er wird auch dafür dann eventuell bestraft.

Die Rechtsgrundlage für Deine Situation ist im § 201a StGB geregelt:

"§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
von
einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme
herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen
Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine
Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau
stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den
höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine
durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme
gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine
befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2
bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich
macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten
Person verletzt.

(2) Ebenso

wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme,

die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu

schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

(3)

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird

bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person

unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4)

Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer

4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung

überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst

oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte

oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) Die

Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die

der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a

ist anzuwenden".

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Setze Ihn in Kenntnis, dass du rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten wirst.

Ich würde Ihn anzeigen. Ohne wenn und aber.

Fackel nicht lange rum. Geh zur Polizei und sprich mit denen.

Die wissen was zumachen ist.

Wenn das Video erstmal im Netz steht ist es zu spät. Bis es dann gelöscht wird ist es schon auf zahlreichen Rechnern und Festplatten gespeichert.