Shisha Bar eröffnen neuer Bauantrag notwendig?

2 Antworten

Frohes Neues ebenfalls!

Wahrscheinlich muss auch eine Nutzungsänderung gemacht werden. In der Regel geht der Bauantrag dann auch noch zur LUA (Landesamt für Umweltschutz und Arbeeitssicherheit). Die machen dir dermaßen die Karre voll, dass viele Nutzungsänderungen an denen scheitern. Ist ein 2. Rettungsweg vorhanden (falls es mal brennt), gibt es entsprechende Rauchabzugsanlagen (weißt du was sowas kostet?) und sind entsprechend viele Stellplätze vorhanden? Und und und...

Seit wann hat das Restaurant existiert? Wenn das schon seit 50 Jahren dort war, dann galten zu der Zeit noch ganz andere Bestimmungen. Heute ist das ganz anders. Der Brandschutz ist dermaßen überregelt, dass kaum mehr was geht.

Ja, den Antrag stellt der Architekt. Möglich ist das wahrscheinlich, aber es wird viel viel Geld kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rechtssicher kann ich natürlich nicht alles beantworten, aber zumindest ein paar Anregungen:

Aber so grundsätzlich handelt es sich hierbei konkret höchstwahrscheinlich um eine Nutzungsänderung, die baurechtlich beantragt werden muss. Es könnte vielleicht sogar verfahrensfrei sein. Letztendlich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung, wo das ggf. beschrieben ist.

Auch wenn es mal vor 10 Jahren noch ein Restaurant war, kann es gut sein, dass sich irgendwelche baurechtlichen Belange geändert haben, z.B. was Brandschutz, Lärm o.ä. betrifft. Ich persönlich denke jetzt aber nicht, dass es hier zu größeren Problemen kommen wird, wenn es keine wirkliche Nachbarschaft gibt und am Gebäude selbst nichts geändert wird.

Eine Betriebsbeschreibung heißt erstmal: Einfach alles aufschreiben, was da genau getan wird: Gibt es was zu trinken? Läuft Musik? Wie viele Sitzplätze, Toiletten? Wie sieht es mit Lüftung aus? Kohlenmonoxid-Detektor? Brandschutzkonzept hört sich hierbei auch etwas hochtrabend an, jedoch sollte zumindest planerisch festgehalten werden, wo die Notausgänge, Feuerlöscher, etc. sind.

Ansonsten brauchst du meiner Meinung nach erst einmal keinen Anwalt. Ein Planer, der bauvorlageberechtigt ist, wäre jedoch hilfreich bzw. in der Regel sogar erforderlich. Wie gesagt, das regelt die Landesbauordnung.

Was letztendlich auch hilft: rede mit der Baurechtsbehörde und den zuständigen Fachbehörden (z.B. Gewerbeaufsicht, Immissionsschutzbehörde, Gesundheitsamt...). Kommt aber hier ebenfalls aufs Bundesland an, wer für was zuständig ist.

PS: Ich bin kein Baurechtler, arbeite jedoch im Umweltamt und gebe Stellungnahmen zu Baugesuchen an das Bauamt ab. Also bitte alles mit Vorsicht genießen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung