Raucherwohung wie viel Abzug ist üblich?

5 Antworten

Durch regelmäßiges und starkes Rauchen kann es in einer Wohnung durchaus zu anderen Minderungsfaktoren pro Mietjahr kommen als bei rauchfreien Haushalten .

Normalerweise hat fast jeder vom Vermieter eingebrachte Einrichtungsgegenstand verschleiß- / und alterungsbedingt eine gewisse Lebenserwartung bei sachgemäßem Umgang und Nutzunsverhalten an der Sache , bis sie quasi "abgeschrieben" ist .

Bei unmöblierten Wohnungen ohne Bodenbelag werden durch starkes Rauchen einige Einrichtungselemente durch Vergilbung jedoch irreversibel beeinträchtigt und verlieren damit schneller als "normal" an Wert .

Zu nennen wären hier insbesondere Fenster mit Kunstsoffrahmen , Türzargen und Türblätter mit kunststoffbeschichteten Oberflächen , oder unbehandelten / ungebeizten Echtholzfurnieren , herstellerseitig vorlackierte Heizkörper , Wand- / und Deckenpaneele etc. pp . Also alles , was sich selbst durch intensivste Reinigungsversuche nicht mehr in den altersgerechten Ursprungszustand zurückversetzen läßt .

Zudem können die Aerosole mit den Jahren durch die Tapete hindurch bis in die oberen Schichten des Decken- / und Wandverputzes hinein diffundieren , womit eine Wiederherstellung der Geruchsneutralität der Räumlichkeiten aufwendiger und teurer als in einem rauchfreien Haushalt wird .

Somit kann ein starker Raucher an solchen Teilen durchaus eine fiktive Wertminderung binnen 2 bis 3 Jahren verursachen , was "normalerweise" erst nach 10 Jahren zu erwarten wäre .

Wurde die Wohnung mit neuen Bodenbelägen ( insbesondere Teppiche , Linolium ) , Einbauküche und ggf. teilmöbliert vermietet , erhöhen sich die jährlichen Zeitwertverluste entsprechend auch für diese Gegenstände .

Hat der Vermieter in seiner Wohnung an solchen empfindlichen Gegenständen nun z.B. 30.000 Euro frisch vor Übergabe investiert , so kann er je nach Intensität des Rauchens in der Wohnung ggf. schon nach 5 statt normal 15 Jahren daran bis zu 50% , ggf. teils 100% Wertverlust daran erfahren .

Zzgl. etwaigen Mehraufwandes der oberflächlichen Verputzsanierung und Handwerkerkosten .

85 % Wertverlust wären dabei allerdings totale Utopie , wenn die Hütte vor aufwendigster Sanierung nicht an sich nur 15.000 Euro im komplett entkernten Zustand wert gewesen wäre , und der Mieter dann irgendwie alles total unbrauchbar gemacht hätte .

Bei der Feststellung der Erbmasse bzw. deren Wert wird eine Raucherwohnung nicht von einer Nichtraucherwohnung unterschieden. Eine individuelle gutachterliche Beurteilung könnte bei einem Streit zwischen den Erbberechtigten der Erbengemeinschaft aber vermutlich etwas bringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Als ich vor ein paar Jahren mein Zweifamilienhaus verkauft habe (in beiden Wohnungen wurde viel geraucht), war das ueberhaupt kein Thema. Darueber wurde kein einziges Wort verloren.

Dann möchte ich sofort 10 Raucherwohnungen kaufen!! 😁

Quatsch! Sobald da renoviert ist, ist die genau das wert, was sie wert wäre, wenn darin nie jemand geraucht hätte.

Du kannst die Eigentumswohnung ja auch selbst renovieren/dekontaminieren.