psychpat als nachbarn habe angst!

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Dein Nachbar dürfte wohl ein Alkoholproblem haben, wenn er seitdem seine Frau ausgezogen (geflüchtet) ist.

Wenn die Polizei ihn schon einmal mitgenommen hat, dürfte er bei denen bereits bekannt sein und ihn sich beim nächsten Einsatz zur Brust nehmen.

Ihr könntet gegen den Typen vorgehen, indem ihr eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht gegen ihn erwirkt.

Sollte er gegen diese Verfügung verstoßen, wird es sehr teuer, die Geldstrafe kann ersatzweise in eine Haftstrafe umgewandelt werden.

Alternativ könnte man auch das Ordnungsamt einschalten.

Diese würden sich dann mit dem kerl und auch mit dem Vermieter auseinander setzen. Der Vermieter kann sehr wohl etwas unternehmen, wenn er etwas unternehmen möchte.

Wegen Störung des Mietfriedens kann er eine Abmahnung und danach eine fristlose Kündigung ausprechen.

Brigitta270755  08.07.2011, 07:00

Die Antwort verdient ein Daumen hoch. Wenn ein Mensch zur Gefahr für sich und andere wird, kann er - auf Betreiben des Ordnungsamtes - durch richterlichen Beschluss in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, bis seine psychische Stablilität wieder einigermaßen hergestellt ist. Da er bereits polizeibekannt ist, könnte man zumindest beim Ordnungsamt mal eine Meldung machen und anfragen, ob in diesem Fall nicht die Gefährdung anderer gegeben ist - im Interesse der Kinder sollte da doch wohl etwas machbar sein.

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zicke2404 
Fragesteller
 08.07.2011, 07:05

danke werde mich gleich heute mit dem ordungsamt in verbindung setzten.

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RuedigerKaarst  08.07.2011, 07:24
@zicke2404

Viel Erfolg und vielen Dank für die Auszeichnung.

Zur Not mache es wie ich und hänge eine Taschenlampe in die Nähe der Wohnungstür.

Im alten Haus gab es auch mal einen Knallkopf, der eine ziemlich große Klappe im Suff hatte.

Vor meiner Maglite 6D (51cm lang, mit 6 Mignonzellen 1,5kg schwer) hatte er dann doch Respekt und war brav :-D

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zicke2404 
Fragesteller
 08.07.2011, 07:30
@RuedigerKaarst

danke für denn rat werde ich machen.. hoffe ich werde erfolg haben denn mir geht es mehr darum das meiner 4 jährigen tochter nix passiert und sie in frieden aufwachsen kann

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In erster Linie dürfte es Dir darum gehen, aus der Wohnung auszuziehen. Diesen Schritt würde ich auch machen, wenn Deine Angst dermaßen groß ist. Die wird Dir dauerhaft wohl auch nicht die Polizei oder der Vermieter nehmen, so lange der Kerl noch Dein Nachbar ist.

Halte Dich weitestgehend von ihm fern, kündige fristgerecht Deine Wohnung und besprich mit Deinem Vermieter, ob Du Dich selbst um einen Nachfolger kümmern kannst und er dann auf die Kündigungsfrist verzichten würde, wenn der neue Mieter früher einziehen kann.

Hallo... wenn es wirklich so schlimm ist wie du hier schilderst... Dann wäre die erstbeste möglichkeit,wie hier schon gesagt wurde Polizei,Vermieter und du solltest wenn es keine andere Möglichkeit für euch gäbe sofort in ein Frauenhaus,es sei denn du hast eine andere möglichkeit. Ich denke aber wenn er so agressiv ist wie du sagst,dann hätte er euch oder dein Kind doch schon in vergangenheit versucht anzugreifen,oder? Solange man sich von solchen Menschen fernhält und sie nicht beachtet,muss doch nichts passieren. Du weist doch bestimmt schon länger,das er so ist,warum bist du nicht vorher schon ausgezogen?? Mach dich schlau,was du tun kannst und bewahre in deinem Zustand bitte trotz alledem noch etwas die Ruhe,denn es bringt dir nichts,wenn Du dich jetzt aufregst und Angst hast. Alles gute für dich und dein Kind. Lg Hexetilly

Hast Du Dich eigentlich schon mal an Deinen Vermieter gewandt. Er hat für Ruhe und Ordnung zu sorgen und das Du ohne Angst und Sorge dort wohnen kannst. Warum willst Du ausziehen, anders herum wäre wohl die sinnvollere Lösung, denn es ist ja wohl davon auszugehen, dass er nicht nur Dich anpöbelt, sondern auch die anderen Bewohner des Hauses. Tut Euch alle zusammen und redet Fakt mit Euerem Vermieter.

Meldet das bitte am Ordnungsamt oder am Gesundheitsamt. Dann kommt er in eine Trinkerheilanstalt oder in die Psychiatrie.