Mit Zigarette eingeschlafen, bezahlt die Hausratversicherung?

11 Antworten

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Wenn man in der Hausratversicherung (oder auch in der Gebäudeversicherung) nicht diese Thema eingeschlossen hat, dann kann die Versicherung den Teil der Leistung verweigern, der mit der groben Fahrlässigkeit zusammenhängt. Bei Großschäden ist das nicht unbedingt der komplette Schaden. Bei Deiner Schilderung ist der Anteil aber sicher nahe 100%.

Sprich mal mit der Versicherung oder mit Deiner Beraterin/Deinem Berater. Entscheidend ist der "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit". Bei älteren Verträgen ist er manchmal gar nicht und manchmal bis zu bestimmten Limits (z.B. 5000 EUR) eingeschlossen. Bei modernen Tarifen gilt der Verzicht für die gesamte Versicherungssumme.

Und btw: Glückwunsch zu Deinem zweiten Geburtstag!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das läuft unter "grober Fahrlässigkeit". Da wird die Hausratversicherung die Leistung verweigern

Grade in der letzten Woche ist deswegen in Mönchen-Gladbach beinahe ein Krankenhaus abgebrannt .Den Schuldigen erwartet jetzt eine Anklage wegen gefährlicher Brandstiftung

Das ist Fahrlässigkeit. Wenn man Dir diese nachweisen kann, zahlt die Versicherung nichts

Wenn auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, dann wird der Brandschaden reguliert. Wenn nicht, dann nicht.

Nein. Das bezahlst du selber. Du bist fahrlässig.