Kinderwunsch?

3 Antworten

Also willst du fremdvögeln unter dem lächerlichsten Vorwand, den ich je gehört habe.

Die Idee ist doch absurd, du trollst doch. Wenn du das wirklich ernst meinst, solltest du dir mal mit der flachen Hand vor die Stirn hauen, vielleicht siehst du dann wieder klarer.

Übrigens ist das -

Natürlich wird vorher alles schriftlich fixiert und vom Notar beglaubigt , so das anschließend keinerlei Verpflichtungen entsteht oder ein nutzen daraus gezogen wird.

- rechtlich nicht möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Eine coole Begründung fürs Fremdgehen, echt.

Du bist für jedes von dir gezeugte Kind unterhaltspflichtig, egal, welche Verträge du schließt, alle sind sittenwidrig.

Die Kinder haben ein Recht darauf ihren Vater benannt zu bekommen und sie sind erbberechtigt.

-Nur zu- unter diesen Bedingungen.

von vorne bis hinten rechtlich nicht möglich und außerdem arschig