JC, Sanktionen, Muslim?
Werden Sozialleistungen eigentlich sanktioniert, wenn man aus religioesen Gruenden ein Arbeitsangebot verweigert?
Z.B. wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld sich standhaft weigert eine Stellung anzunehmen, wo Alkohol verkauft oder ausgeschenkt wird? Wo man es mit Schweinefleisch zu tun hat, oder man eine Uniform/Arbeitskleidung tragen muss, die nicht der islamischen Kleiderordnung entspricht, der Arbeitgeber keinen Hijab akzeptiert, wo man das andere Geschlecht anfassen muss, mit dem anderen Geschlecht allein in einem Zimmer waere, etc., etc?
Koennte ein Muslim/eine Muslima solche Stellenangebote einfach aus religoesen Gruenden ausschlagen ohne sanktioniert zu werden? Faellt eine Weigerung aus religioesen Gruenden unter die Religionsfreiheit?
3 Antworten
Natürlich kann man als Muslim eine Arbeit ablehnen die Dinge enthält die verboten sind im Islam
das Recht auf Religions- und weltanschauliche Freiheit gilt auch im Arbeitsleben. Von zentraler Bedeutung für den Diskriminierungsschutz in diesem Bereich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG verbietet eine Benachteiligung auch wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf (§§ 7 Abs. 1, 1 AGG). Grundsätzlich geschützt ist nicht nur die Religionszugehörigkeit, sondern auch das öffentliche Bekenntnis der religiösen Überzeugung, z.B. durch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, sowie die religiöse Betätigung. Dieser Schutz gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen sowie privaten Sektor und bezieht sich auf alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von der Bewerbung und Einstellung über die Fortbildung und Beförderung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Referenz :
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Handbuch: Rechtlicher
Diskriminierungsschutz. Berlin 2015, S. 71
Aber Geld wird von den Ungläubigen gerne genommen, das nennt man Doppelmoral.
Wer hier leben und arbeiten will hat sich den Gepflogenheiten seines Gastlandes anzupassen. Basta.
Danke fuer deine Antwort. Allerdings bezieht sich dein Posting auf Diskriminierungen im Arbeitsleben, und nicht auf den Erhalt von Sozialleistungen.
Über die Zumutbarkeit der Stellenangebote würde letztlich die Sozialgerichte entscheiden.
Es wird alles und jedes sanktioniert. Und von den Sanktionen hat ein zweistelliger Prozentsatz keine Chance, ein Gerichtsverfahren zu überleben.
Ablehnung von Arbeitsstellen spielt in den Sanktionen aber keine Rolle. Die sind nur in politischen Diskussionen über das Stereotyp des faulen Arbeitslosen dominierend.
Es gibt diese Ablehnungen faktisch nicht (weniger als 1 Prozent der Sanktionen).
Sanktioniert werden abgelehnte angebliche Fördermassnahmen und Vorladungen in das Jobcenter.
Blödsinn hoch 3!
Es ist KEINE Diskriminierung, wenn ein ARbeitgeber allen seinen Arbeitnehmern, das gleiche abverlangt!
Diskriminieren tut bekanntlich der Islam: Andersgläubige, Anderssexuelle und frauen
...und dann stellen sich Moslems noch als Diskriminierungsopfer dar!
Verkehrte Welt ist sowas!