Ist alkoholfreier Sekt oder Wein wirklich alkoholfrei?

7 Antworten

Auch sogenannte alkoholfreie Biere und Weine haben Alkohol. Aber der ist so gering, dass, wenn das deine einzige "Verfehlung" war, in deinem Blutbild kein Alkohol-Konsum feststellbar sein wird.

Bei Alkoholfreiem Bier ist z.B. noch etwas Alkohol drin, das ist aber so gering, dass man nicht von Alkohol in einem Getränk sprechen kann.

  1. "Alkoholfrei" ist eigentlich ein Mogel-Etikett. Korrekt wäre "alkoholarm", diese Getränke enthalten geringe Mengen Restalkohol (unter 1%)

  2. Alkohol findet sich in ähnlich geringen Mengen auch in anderen Getränken (z.B. Fruchtsäfte, Malzbier)

  3. ABER: Ein(!) Glas alkoholarmer Wein oder Sekt zum Anstoßen ist idR unbedenklich.

  4. Du solltest es aber vermeiden a) das Zeug flaschenweise oder b) kurz vor der Untersuchung zu trinken

Alkoholfrei ist alkoholfrei.

D.h. der Hersteller verpflichtet sich auf Alkoholwerte unter 1 Vol% gegen Gärung und Co. wie bei Säften und Malzbier ist man trotzdem ncith gefeit.

Wenn es bei dem Test um Trinkalkohol geht sei beruhigt du wirst nichts bekommen.

Wenn es um nen Entzugstest geht wo jedes Tausendstel zählt wirst du belangt werden.

Ansonsten bräuchte ich mehr Infos.

GSPST 
Fragesteller
 22.04.2013, 11:33

Es geht um dieses Abbauentzym im Körpr, welches nach Verzehr von Alkohol noch drei - vier Tage im Körper ist. Owei und nur wegen dem Ritual, dass man auf eine gute Sache anstöst. Das wär jetzt echt sch.... Morgen Abend ist der Test und ich muss da hin.

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Kaen009  22.04.2013, 11:37
@GSPST

Da brauchst du keine Angst zu haben. Der körper hat nie genau 0 promille wir haben immer etwas alkohol und alkoholabbauprodukte im blut, da essen auch in unserem magen b.z.w. unserem Darm Gährt

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Nach ständiger Rechtsprechung ist alkoholfreies Bier kein alkoholisches Getränk im Sinne der Vorschrift, auch wenn der Verzehr wegen der Geschmacksgewöhnung aus präventiven Aspekten sicherlich bedenklich erscheint. "Alkoholfreies Bier" ist jedoch nicht völlig alkoholfrei im naturwissenschaftlichen Sinn, es hat einen Restalkoholgehalt bis zu 5,0 Gramm/l (= 0,5 % Vol.). Einen Restalkoholgehalt haben auch Süßmoste und Kefir. Wird die 1 % Vol. Alkoholgrenze überschritten, handelt es sich um alkoholische Getränke. Dazu gehört auch leichtes Bier sowie leicht vergorener neuer Wein.