Immer Teilschuld bei Alkohol im Blut?

2 Antworten

01,1 - 0,2 Promille wäre ja nicht angetrunken. Eine Teilschuld bekäme er also nur, wenn der Schaden damit ursächlich im Zusammenhang gebracht werden könnte.

selbstverständlich.

kann auch zu verweigerung der versicherungszahlungen kommen, da evtl. nebenpflichten verletzt wurden.