0,2 Promille Polizei, kann da was passieren?

7 Antworten

Nein. Darfst Du nicht, und das Risiko wäre mir viel zu groß. Deine Gedankengänge sind eine Milchmädchenrechnung.

Also Alkohol konsumieren ODER Auto fahren - fertig !

Als erstes sollte man sich den Tatbestandstext mal ansehen. Dort steht im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BKatV) unter der Tatbestandsnummer 424654: "Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen." Alternativ steht in 424660: "Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten."

Man sieht: Auf einen Grenzwert kommt es in keinem der Tatbestände an. Theoretisch reicht sogar die Beobachtung eines Dritten, dass während der Fahrt z.B: aus einer Flasche Bier getrunken wurde. Die Erreichung einer faktischen Alkoholisierung wird nicht gefordert. Zeitgleich wird man zur gerichtsfesten Dokumentation des Verstoßes natürlich einen Atemalkoholtest anstreben. Dieser kann binnen 10 Minuten auf der Wache durchgeführt werden. Eine Blutprobe wird nur bei Straftaten (also grundsätzlich ab 1,1 Promille) oder aber entnommen, wenn der Täter den Atemtest ablehnt oder nicht durchführen kann.

Aber wie gesagt: Selbst wenn auf der Wache 0,0 Promille gemessen werden, bewahrt das im Zweifelsfall nicht vor einer Anzeige und der zugehören Geldbuße. Und das zurecht! Der Schutzzweck der 0,0-Promille-Grenze bei Fahranfängern soll bereits vor der Versuchung bewahren, überhaupt Alkohol zu konsumieren, wenn man Fahren möchte. Deshalb ist der Tatbestand bewusst auch ohne große Hürden formuliert.

Fazit: Don´t drink & drive.

Bei einer (Verkehrs)Ordnungswidrigkeit (was der §24c StVG darstellt) reicht die Atemluft. Diese wird gerichtsverwertbar beim sogenannten "Evidential" auf der Dienststelle festgestellt.

Unabhängig davon bekommt die Fahrerlaubnisbehörde einen Abdruck der Anzeige. Fährt der Fahranfänger zum wiederholten Male im eben nicht nüchternen Zustand Auto, auch wenn der gemessene Alkoholwert auf Grund der Zeit bis zum Test nicht für eine Ordnungswidrikeit/Straftat reicht, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges angezweifelt werden...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DjTilDawn  16.06.2020, 20:51

Der Tatbestand erfordert keinen real gemessenen Atemalkoholwert. Allein die Beobachtung des Konsums oder ein Ergebnis im Vortest reicht für eine Erfüllung des Tatbestandes mitunter aus.

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Dommie1306  16.06.2020, 21:22
@DjTilDawn

Das wäre mir neu und deckt sich auch nicht mit meinen persönlichen Erfahrungen. Will aber nicht sagen, dass das nicht möglich wäre, mein letzter beanstandeter 24C liegt auch schon wieder ein paar Jahre zurück.

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als Fahranfänger und bis zum 21. Geburtstag gilt die 0,0-Grenze. Spielraum gibt´s keine

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/

A-Verstoß, die Probezeit wird verlängert auf 4 Jahre - das ASF wird gefordert

Natürlich kann da was passieren! Entweder Alkohol oder Autofahren beides geht nicht

Und willst du dir das echt verantworten wenn du einen Unfall baust, jemanden das Leben zerstört zu haben? Für so einen Blödsinn?

Also denk lieber nach....