Cannabis Konsum in der WG?
Hey :), ich wohne jetzt seit ca einem Monat in einer WG .Die Mitbewohohner sind ganz cool und eigentlich komme ich mit jedem hier klar.
Allerdings gibt es ein Problem, unzwar stört es einen Mitbewohner wenn in den Zimmern ne Tüte geraucht wird. Ich rauche abends einen und habe dabei mein Fenster auf und puste eigentlich den Rauch raus, damit man im Zimmer selbst nicht viel riecht. Die Türspalte mach ich mit einem Handtuch zu sodass kein Rauch in den Flur gelingt.
Ich kann verstehen, dass es stört wenn es im Flur nach Cannabis riecht (wobei ich den Geruch mag) aber er ist nicht raucher :). Aber niemand anderes hat sich bislang beschwert ausser er und ich habe gestern gehört wie jemand vor meiner Tür steht und "riecht" bzw einfach dahinter steht .
Raus gehen finde ich nicht cool, weil ich mich abends nicht in einem Park oder so setzen will um da ne Tüte zu rauchen.
Unsere Vermieterin wohnt oben und seine Sorge ist es, dass sie es riechen könnte. Wobei ihn das gar nicht stören dürfte, da ich den Ärger bekäme und nicht er.
Weiss nicht wie ich jetzt darauf reagieren soll, mich stört es halt das man so eingeschränkt wird von einer Person und den Rest der Bande kümmert es nicht. Dann kann der Geruch wohl nicht so krass sein.
Vorgestern und davor habe ich auch im Zimmer geraucht und komischerweise hat er es da auch nicht gerochen. Aber halt gestern, weil ich kurz die Tür meines Zimmers geöffnet habe.
Findet ihr es gerechtfertigt dass es Ihn so stört ?.
Achja und coole Sprüche wie von wegen Drogen blabla interessiert hier niemanden;). Ich sauff mir wenigstens nicht wie viele andere die Birne zu! Jedem das seine
3 Antworten
Geh dann einfach dafür kurz raus in den Park oder um die Ecke, so eine große Sache ist das auch nicht und du hast keinen Stress mit deinem Mitbewohner. Kannst ja direkt danach wieder reingehen
mich nervt es halt nur das NIEMAND das riecht sondern nur er
Ja aber leg es lieber nicht drauf an. Ist dann einfach so dass es ihn stört. Geh einfach kurz raus
Dir ist aber schon § 29 BtmG bekannt, oder? Vielleicht stört ihn weniger der Geruch als der Umstand, daß in seiner WG jemand Cannabis besitzt und sich dadurch grundsätzlich strafbar macht. Hinzu kommt, daß eine dauernde Duldung in einer gemeinsam genutzten Wohnung schon als (psychische) Beihilfe betrachtet werden könnte. Damit wäre es nicht nur Dein Ärger. Der Besitz von Cannabis ist eben strafbar, was eine weitere Komponente bedingt. Urteile besagen zunächst, daß der Anbau von Cannabis in der Wohnung eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte (was die ganze WG beträfe), aber der Besitz ist strafbar und Konsum beinhaltet Besitz. Das Vergehen wird zwar von einigen Gerichten als zu gering angesehen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, aber eine Abmahnung und bei Wiederholung fristlose Kündigung wäre eine Option.
Um es für Dich verständlich zu machen: die Mitglieder der WG könnten, wenn man es wollte, ggf. ein Verfahren wegen psychischer Beihilfe am Hals haben, welches dann wohl wegen "fehlendem öffentlichen Interesses" eingestellt würde, Ärger dieser Art könnten aber auch sie bekommen. Mittelbar dürfte die Aussicht der Möglichkeit einer Kündigung der Wohnung auch nicht sonderlich erfreulich sein, besonders sollte bei Kenntnisnahme die Vermieterin zunächst die Polizei rufen zwecks Feststellung der Tatsache als Abmahnungsgrund. Aber eine Kündigung der Wohnung beträfe eben nicht nur Dich, Du irrst Dich also, wie dort so auch hier.
Eine WG funktioniert normalerweise über Mieter und Untervermietung, die einzige Handhabe der Vermieterin bestünde gegenüber den Haltern des Mietvertrages, aber ein Mietvertrag kann nicht partiell gekündigt werden und einem Vermieter ist nicht die Duldung strafbarer Handlungen in der vermieteten Wohnung abzuverlangen. Es ist dabei relativ egal, wer nun aus der WG gegen das Betäubungsmittelgesetz verstieß (und in welcher Weise), da hängt, wenn der Vermieter es will, der gesamte Mietvertrag dran, denn der eingetragene Mieter hat dann ja spätestens nach Abmahnung eine strafbare Handlung in der Wohnung mindestens geduldet. Eine Abmahnung sollte aber schon sein. Es ist wahrscheinlich nicht hinreichend für eine sofortige fristlose Kündigung (hängt auch davon ab, wieviel Gramm Du bunkerst, ab 6 Gramm wäre es landesabhängig ggf. schon kritischer, da das meist nicht mehr als geringe Menge gewertet wird und damit kein Vergehen nach § 29 BtmG, sondern ein Verbrechen nach § 29a BtmG vorläge), alternativ könnte nach Abmahnung eine ordentliche Kündigung wegen einer nicht unerheblichen, schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten erfolgen.
Komm jetzt nicht mit dem moralischen "es stört doch keinen", der Besitz ist und bleibt eine Straftat. Es ist bei Straftaten unerheblich, ob man damit jemanden störte oder nicht, erheblich hinsichtlich des Mietvertrages ist einzig, ob die Straftat im gemieteten Objekt bzw. damit zusammenhängenden gemeinschaftlich genutzten Bereichen begangen wurde, was der Fall ist.
Schon mal über die Nutzung eines Vaporizers nachgedacht?
Auch Konsum in/im Kakao, Tee oder als Gebäck sind möglich, ohne dabei die Geruchssensorik anderer Nicht-Konsumenten zu stören.
wieso sollten denn alle Bewohner gekündigt werden nur weil ich mir abends einen joint rauche. Zumal es keinen anderen Nachbar belästigt oder sonst was. Ich lebe hier in ganz normalen verhältnissen und bin kein asi kiffer der morgens schon die erste tüte im mund hat.