Beifahrer hat bierflasche aus Auto dem Auto geworfen? Was passiert?

6 Antworten

Dein grenzdebiler Freund hat sich mindestens einer Ordnungswidrigkeit ( § 118 Owig ) schuldig gemacht.

Musst du halt abwarten, ob eine polizeiliche Vorladung kommt. Dann schreibst du hier noch einmal.


KilianSchremser 
Fragesteller
 16.12.2019, 01:01

Werde ich dafür auch bestraft?

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JuristMoral  16.12.2019, 01:07
@KilianSchremser

Stell doch bitte nicht solche Fragen. Hast du etwas getan? Na also. Dumme Polizisten und Justizmitarbeiter gibt es immer. Wenn die dir etwas anhängen wollen, machen die das. Aber dann wehrst du dich halt dagegen. Zum Beispiel legst du Rechtsmittel gegen Urteile ein.

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Bis Post von der Polizei kommt kann es schonmal mehrere Wochen bis Monate dauern.

Es ist möglich, dass sie Aufnahmen gemacht haben und dich dann auffordern den Veranstaltungen zu identifizieren. Sofern das kein Familienangehöriger ist oder du dich selbst belastet, bist du idR auch dazu verpflichtet.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob du eine Sorgfaltspflicht gegenüber deinen Mitfahrern hast und deshalb hättest anhalten müssen, um den Schaden zu beseitigen/ die Flasche wegzuräumen, um andere Fahrzeuge nicht zu gefährden.

Ich würde den definitiv erstmal nicht mehr mitnehmen oder grundsätzlich Bier- und Glasflaschen in meinem Auto verbieten.


Lkwfahrer1003  16.12.2019, 10:09

Achja , der Beifahrer habe ich als Tramper mitgenommen , heißt Kevin und kommt aus Berlin Mitte. Viel Spaß beim suchen.

Du merkst das die Polizisten keine Chance haben den Täter zu ermitteln . :-)

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Das warst also nichtmal Du bzw nicht der Fahrer. Also spricht da schon Einiges dafür, dass Derjenige, der mittels dem Kennzeichen ermittelbar wäre, gar nicht Derjenige wäre, der diese Tat begangen hat.

Wissend dieser Umstände würde wohl kein Polizist diesen verhältnismäßig schwierigen Weg gehen, erstmal den Halter anzuschreiben, in der Hoffnung dass der weiss wen er da mitgenommen hat. Die hätten, wenn sie diese Tat ahnden wollten, sofort angehalten und hätten sofort die Identität des Täters festgestellt.

Da sie nicht angehalten haben wird auch Nichts kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn sie etwas bemerkt hätten würden sie sofort eine kontrolle machen

Quatsch, der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Strafe. Da kommt nichts, wenn dann hätten sie sofort was kassiert.


KilianSchremser 
Fragesteller
 16.12.2019, 01:04

Oh, das beruhigt mich sehr! Danke für die Antwort!

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