Auf dem Fahrersitz sitzen ohne Führerschein?

3 Antworten

Ein Verstoß gegen §21 StVG setzt voraus, dass du das Fahrzeug führst.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Es gibt in zwischen eien ganze Reihe von höchstinstanzlichen Urteilen, die sich mit der Frage befasst haben, wann ein Führen vorliegt. Alle Urteile haben gemeinsam, dass es auf den Bewegungsvorgang ankommt. Eine Liste der gesammelten Urteile findest du hier:

https://verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehren.php

Du darfst auch den Motor starten, solange das Fahrzeug dabei nicht in Bewegung gesetzt wird. Wer das Gegenteil behauptet, kann dir sicher die Rechtsgrundlage für seine an den Haaren herbeigezogene Vermutung nennen.

Solange der Motor nicht an ist, gilt es als parkenden Fahrzeug. Also nicht in Benutzung. In dem Fall sagt keiner was. Sobald der Motor läuft braucht es aber einen Führerschein


walekonia 
Fragesteller
 29.04.2021, 21:08

Ja gibts aber verschiedene Polizisten die manchmal anderster reagieren das wegen frage ich , nicht das ich mein Führerschein nicht mehr machen kann , Mann weiß nie

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Crack  29.04.2021, 21:19
Sobald der Motor läuft braucht es aber einen Führerschein

Nö.
Erst wenn man das Fahrzeug bewegt, führt man es auch.

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Crush4r  29.04.2021, 21:22
@Crack

Bei laufenden Motor führt man es auch. Man darf auch nicht bei laufenden Motor das Handy in die Hand nehmen

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Crack  29.04.2021, 21:23
@Crush4r
Bei laufenden Motor führt man es auch.

Nein, Du darfst mir das ruhig glauben.

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Crack  29.04.2021, 21:38
@Crush4r

Zitat:
""Ein Fahrzeug führt im Sinne des 316 StGB, wer selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in eigener Allein- oder Mitverantwortung ein Fahrzeug in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtung während der Fahrbewegung durch einen öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil begleitet.""

Zitat:
"Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, dass der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anlässt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, dass er das Fahrzeug in Bewegung setzt."

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migebuff  29.04.2021, 21:40
Sobald der Motor läuft braucht es aber einen Führerschein

Nein. Wo siehst du hier einen Bewegungsvorgang?

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Du kannst Dich sogar auf die Motorhaube setzen, trotzdem wirst Du kein Mercedes-Stern. Es heißt nicht umsonst: fahren mit/ohne Führerschein. Bei laufendem Motor ist eine Grauzone - es wird angenommen, daß Du fahren könntest.


migebuff  29.04.2021, 21:49
es wird angenommen, daß Du fahren könntest.

Wer nimmt das an und was passiert, wenn derjenige das annimmt? Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt selbst bei einem sturzbesoffenenen, der sein Auto anlässt, kein Führen eines Kraftfahrzeugs an, solange er nicht tatsächlich losfährt.

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