Artikel13 Grundgesetzes gültigkeit im Internat?

1 Antwort

Nein, natürlich ist dies nicht erlaubt. Das ist Hausfriedensbruch im Sinne von §123 Strafgesetzbuch (StGB). Es muss ja sowas wie ein Mietvertrag für das Zimmer existieren und ja, es gibt bereits unzählige Gerichtsentscheidungen, dass Vermieter nicht einfach das Mietobjekt ohne Zustimmung des Mieters betreten dürfen. Der Vermieter muss einen Besuch rechtzeitig im Voraus ankündigen (in der Regel 2 Wochen vorher), den Grund benennen und natürlich hat der Mieter das Recht dabei anwesend zu sein. Ausnahmen gelten nur in akuten Notfallsituationen wie beispielsweise Brände oder Wasserschaden. Auch dann, dürfen allerdings keine persönlichen Gegenstände durchsucht werden sondern nur das gemacht werden was erforderlich ist um die akute Gefahr abzuwenden. Betritt der Vermieter regelmäßig das Mietobjekt ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, so hat der Mieter sogar das Recht dazu ein neues Türschloss einzubauen und die Kosten dafür beim Vermieter geltend zu machen. Das Internat hat natürlich eine Hausordnung aber wenn darin nicht's geregelt ist, dann ist es nicht zulässig. Zudem kann eine Hausordnung grundsätzlich nicht über geltendem Recht stehen.

Mfg