Ab wie vielen jahren kann man das kaufen? KLOPFER/AB 16?!?

2 Antworten

Da hatten die Kollegen im Schwarzwald leider nicht so viel Ahnung :D

In Deutschland sind alle alkoholischen Getränke, die Branntwein (egal in welcher Form) enthalten, ab 18. Also auf die Klopfer wirst du leider verzichten müssen.

Freiwiederwind 
Fragesteller
 07.02.2016, 23:36

Okee dann muss ich das wohl akzeptieren😅 Ne aber warum sagen die dann das es ab 16 ist ich sachte auch wirklich immer das es ab 16 ist...

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Ab 18 Jahren

Nach § 9 Jugendschutzgesetz gibt es eine Unterscheidung zwischen zwei arten von alkohlischen Getränken:

  1. "Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten" (Beispiel: Rum, Wodka, Whiskey, Tequila, Likör, Schnaps - aber auch Likörpralinen etc.) — diese dürfen nach § 9 (1) 1. JuSchG nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.
  2. "Andere alkoholische Getränke" (Beispiel: Bier, Wein, Apfelwein, Sekt etc.) — diese dürfen nach § 9 (1) 2. / (2) JuSchG nicht an Personen unter 16 Jahren verkauft oder abgegeben werden.

Bei der Unterteilung geht es nicht darum wie viel Volumenprozent ein
alkoholisches Getränk hat sondern darum wie es hergestellt wurde.

So hat beispielweise eine Flasche Smirnoff Ice 4,5 Vol. % Alk., oder eine Dose Jacky-Cola 10% Vol. Alk. - diese dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Während beispielweisweise eine einfache Flasche Rotwein mit 12% Vol. Alk. bereits an Personen ab 16 Jahren verkauf oder abgeben werden darf.

Bei Klopfern ist der geringe Anteil an Vodka gemixt mit Energydrinks oder
Fruchtsaft der der Grund dafür welshalb diese nur an Personen ab 18
Jahren abgegeben werden dürfen. Ein entsprechender Hinweis ist nach § 9
(4) auf der Verpackung anzubringen:

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des
Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Leider sorgt die "wirre Gesetzeslage" für viel Verwechslung vorallem wenn Laien Alterskontrollen durchfürhren müssen. In modernen Supermärkten besitzen Kassen meisten ein automatisches Erkennungssystem das die alkoholischen Getränke genau zuordnet.

Lg, Anduri87