Wurde ich vergewaltigt oder war es ein ONS?

5 Antworten

wenn jemand zugesoffen ist, dann ist er nicht fähig, zuzustimmen. deshalb war das ein übergriff und ein missbrauch.

PeterLustig1999  29.04.2020, 20:53

Wenn jemand zugesoffen ist, ist er auch nicht fähig, Auto zu fahren. Heißt das, wir sollten betrunkenen Autofahrern bei Unfällen Straf-/Haftungsfreiheit gewähren?

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Schokolinda  29.04.2020, 21:17
@PeterLustig1999

nein, heisst es nicht. der unterschied ist, dass in deinem beispiel der besoffene etwas tut, und der fragestellerin etwas angetan wurde. betrunkene sind kein freiwild.

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PeterLustig1999  29.04.2020, 21:20
@Schokolinda
betrunkene sind kein freiwild.

Nein. Aber wer sich so stark betrinkt, dass er nicht mal mehr vernünftig denken oder Dinge mitkriegen kann, der sollte mit solchen Dingen rechnen. Sorry, aber da habe ich kein Mitleid. Es ist ziemlich schwer, den Alkoholpegel einer Person als Außenstehender einzuschätzen, oder einzuschätzen, ob eine Person noch in der Lage ist, zuzustimmen/sich zu wehren, oder ob sie bereits so dicht ist, dass das nicht mehr möglich ist. Außerdem war die Fragestellerin ja offensichtlich in der Lage, dem zu widersprechen. Und als sie dies tat, hat der Kerl ja (widerwillig) aufgehört. Daher sehe ich hier nun wirklich keine Vergewaltigung. Sorry, aber dafür muss man da schon ziemlich viel hinein interpretieren. Reue macht (bis dahin) einvernehmlichen Sex nicht zu einer Vergewaltigung.

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Schokolinda  29.04.2020, 21:24
@PeterLustig1999

nein, man muss NICHT mit solchen dingen rechnen. sonst würde es nämlich heissen, DASS betrunkene freiwild sind.

und was das viele interpretieren betrifft: machst du doch gerade auch.

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jasix694x 
Fragesteller
 29.04.2020, 23:38

Okay, danke für deine Meinung. Aber es wäre ohnehin extrem schwierig gewesen bei einer Anzeige diesen ,,unfähigen Zustand" aufgrund des hohen Alkoholpegels nachweisen zu können oder?

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Schokolinda  30.04.2020, 08:17
@jasix694x

es gibt doch ausser der eigenen person zeugen: freudinnen und freunde beiderseits und den täter.

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Das war gewöhnlicher unüberlegter Sex, also weder ein One Night Stand, noch eine Vergewaltigung. Und wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Kerl, nachdem du ihm ausdrücklich klar gemacht hast, dass du nicht mehr willst, auch nicht weiter gemacht (auch wenn er eine zweite Runde forderte). Kurz zusammengefasst: Du solltest dich nicht zu Tode trinken.

hnehin hätte ich ihn anzeigen können, da ein 25-jähriger sowieso nach Gesetz nicht mit einer 15-jährigen nicht Sex haben darf.

Das ist falsch, wenn du von Deutschland sprichst. Hier ist das Schutzalter 14. Solange keine Schutzfunktion ausgenutzt wird und niemand den anderen vergewaltigt, ist auch Sex zwischen einem 14-Jährigen und einer 50-Jährigen rechtlich in Ordnung.

jasix694x 
Fragesteller
 29.04.2020, 23:31

Ah, okay Dankeschön. Dann war ich diesbezüglich wohl falsch informiert.

Habe nun im Strafgesetzbuch nachgelesen und haben folgendes herausgefunden:

Sex mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren ist erlaubt, wenn der Partner höchstens 21 Jahre alt. Ist der Partner älter, macht er sich strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

§ 182 Abs. 4 des deutschen Strafgesetztbuchs

Damit hast du natürlich vollkommen Recht.

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Du hast dich nicht gewehrt, zudem ist es nicht immer einfach, den Alkoholpegel eines Menschen einzuschätzen. Daher gab es kein Warnzeichen, dass ihm verdeutlich hätte, dass du nicht willst.

Hättest du ihn angezeigt, wärst du selbst auch in Probleme geraten..denn mit 15 darf man auch keinen Alkohol trinken.

Und doch. Sex ist in eurem Alter erlaubt.

Schokolinda  29.04.2020, 21:20

mit 15 einen rausch haben ist ja wohl eine lapalie im vergleich zu einem sexuellen übergriff.

und wehren braucht man sich nicht, man braucht sich nicht die fresse einschlagen zu lassen - es ist auch ein übergriff, wenn beischlaf durch drohungen und einschüchterungen erzwungen wird.

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Schokolinda  30.04.2020, 08:09
@Luardya

und trotzdem braucht man sich nicht wehren, wie du das geschrieben hattest.

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Luardya  30.04.2020, 10:03
@Schokolinda

Nein, braucht man sich nicht. Aber man muss drm Gegenüber jedenfalls klar machen, dass man nicht will.

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Schokolinda  30.04.2020, 10:26
@Luardya

nein, auch das braucht man nicht, weil man das nicht kann. was dem anderen klar wird, hat man nicht vollkommen in der hand - gerade von frauen wird allgemein behauptet, dass ein "nein" ein "vielleicht" oder sogar ein "ja" bedeutet - man ist nicht dafür zuständig, irgendwelche absurden überzeugungen des gegenübers richtig zu stellen.

es sollte auch jedem klar sein, dass eine betrunkene person sex nicht zustimmen kann, und dass man sich nicht einfach an ihr bedienen darf, auch wenn derjenige nichts dazu sagt.

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jasix694x 
Fragesteller
 29.04.2020, 23:34

Das stimmt, da hätte ich mich selbst strafbar gemacht, was auch ein Grund dafür war, weswegen ich mich gegen die Anzeige entschied.

Du hast natürlich vollkommen Recht, bezüglich Sex ab 15 Jahren war ich falsch informiert.

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Schokolinda  30.04.2020, 08:14
@jasix694x

nein, warst du nicht. du hattest, und das ist richtig, ein schutzalter im kopf: sex eines erwachsenen mit einer person unter 14 jahren ist immer kindesmissbrauch; über 14 jahren macht sich eine erwachsene person strafbar, wenn die fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung fehlt des 14-16jährigen fehlte - und die fehlt einem betrunkenen.

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Skrillex001  09.09.2022, 16:08

Was du für einen Unsinn redest. Sie wäre nicht in Schwierigkeiten geraten. Oder willst du andeuten sie wäre es dann noch selbst schuld gewesen ? Das ist schlichtweg unsinnig !

Was die erste Penetration angeht dies als Vergewaltigung zu sehen ist rechtlich sehr schwierig. Denn du so wie du es schilderst, warst du nicht abgeneigt und hast ihn auch nicht unterbrochen. Zu dem spricht für ihn das als er nochmal mit dir intim werden wollte und du es ablehntest, hat er zwar probiert auf dich ein zureden. Jedoch hat er dich nicht ich sage mal dazu gezwungen es noch mal zu tun.
Was für ihn spricht, das einige was greifen würde wäre Paragraf 128 Abs. 4 des deutschem Strafgesetzbuches.da du auf Grund es vielen Alkohols und der fehlenden Erfahrung nicht fähig warst der Penetration zuzustimmen oder es abzulehnen.

Nur in wie das Irteil ausfallen würde wäre recht fraglich. Wie das Urteil ausfallen würde.

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da ein 25-jähriger sowieso nach Gesetz nicht mit einer 15-jährigen nicht Sex haben darf.

Darf er grundsätzlich nicht? Wäre mir neu.

Aber war es denn auch aufgrund meines viel zu hohen Alkoholgehalts auch eine Vergewaltigung?

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du ihm beim ersten Durchgang nicht mitgeteilt, dass du nicht möchtest. Damit hast du stillschweigend eingewilligt, also hat der Junge erstmal nichts Falsches gemacht.

war ich sehr betrunken, sodass ich kaum noch was gepeilt habe.

Der Alkoholgehalt ist halt... naja, schwer zu beurteilen. Hast du noch verstanden, was los ist? Warst du noch aller Sinne mächtig? Oder warst du ein wehrloses Stück Fleisch, das ohnehin nicht mehr verstand, was eigentlich los ist? In dem Fall war es tatsächlich eine Straftat, weil der Junge deine Wehrlosigkeit ausgenutzt hat.

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Ich beurteile da so: Naives, kleines Kind ließ es gerne mit sich machen, und großes, selbstunsicheres Kind hat sich gefreut, endlich mal zum Zug zu kommen.

Schokolinda  30.04.2020, 10:30

aufgrund des letzten absatzes habe ich diese antwort gemeldet, aber GF findet offensichtlich nicht, dass dieser opfer sexueller übergriffe verächtlich macht und herabwürdigt.

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RedPanther  30.04.2020, 10:39
@Schokolinda

Dieser letzte Satz wurde mir sogar schon vom Support angekreidet, du siehst hier eine "korrigierte" Fassung. Wäre seltsam, wenn man dort einen Satz für problematisch befünde, den man selbst so hingebogen hat, wie er ist.

Ich meine das weder verächtlich, noch herabwürdigend. Ist eine wertneutrale Feststellung.

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Schokolinda  30.04.2020, 11:36
@RedPanther

nein, ist es nicht - du unterstellst hier jemandem absichten, als könntest du gedankenlesen.

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Ich würde sagen "genötigt"

Was lernen wir daraus ? kein Alkohol über deine grenzen trinken ... ich überleg grad ob "Bier ab 15 oder 16 ist "... und wie du so heftig betrunken sein kannst ohne das deine Eltern auf dich aufpassen denn deine Eltern tragen die Verantworung für dich ...ouh das schreit nach Jugendamt

kugel  29.04.2020, 20:51

Ab 16

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jasix694x 
Fragesteller
 29.04.2020, 20:54

Alkohol ist ab 16 Jahren erlaubt, aber jeder der will, dem gelingt es auch früher :) Hab an diesem besagten Wochenende an einer Sozialaktion teilgenommen und zwei Nächte im Gemeindehaus übernachtet. Deswegen konnte der hohe Alkoholpegel und das ganze nachts um 1 oder 2 Uhr stattfinden.

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