Was ist, wenn eine Nonne heimlich Geschlechtsverkehr hat?

8 Antworten

Sofern sie dies willentlich und wissentlich macht, dürfte nach meinem Wissen zur katholischen Morallehre eine schwere Sünde (=Todsünde) vorliegen (wobei es hierfür egal ist, ob es heimlich geschah), welche zum Verlust der heiligmachenden Gnade und damit zum Verlust des Zugangs in die Nähe Gottes führt (also Hölle im Sterbensfall und Kommunionverbot).

Man kann die Gnade wiedergewinnen, indem man diese schwere Sünde beichtet oder im Sterbensfalle und Unmöglichkeit des Beichtsakraments durch die vollkommene Reue.

Dasselbe gilt im Übrigen für diejenige Person, welche am Verkehr teilnimmt.

Wenn sie erwischt wird: Dann erfolgt Sanktion durch die Ordensleitung gemäß den Statuten, im ärgsten Falle Ausschluss (jedoch nicht zwingend, hier ist nach dem Seelenheil der Nonne und den anderen Betroffenen inklusive den Mitschwestern zu entscheiden - es geht nach der katholischen Morallehre als Ziel immer darum, das für alle größtmögliche Seelenheil zu erreichen)

Belladonna1971  27.02.2017, 11:46

Bitte unterscheidet die unterschiedlichen Regeln in einem Kloster und verallgemeinert nicht! Ferner sind in einem Kloster MENSCHEN, die idR heutzutage gnädiger gegenüber scheinbaren Verfehlungen sind, wie Menschen ausserhalb eines Klosters.

Möglicherweise haben hier einge Nutzer ein völlig verqueres Bild über Ordensschwestern.

Belladonna (die mehrere Schuljahre bei den Franziskanerns verbrachte und unter Diakonissen ihre Ausbildung absolvierte).

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nobytree2  27.02.2017, 11:54
@Belladonna1971

Für die Todsünde gibt es keine verschiedenen Ordensregeln, auch für die Folgen einer Todsünde nicht, hier kann auch nicht der Mensch Gnade walten lassen, sondern nur Gott allein. Nach einer willentlichen und wissentlichen Sünde in einem wesentlichen Bereich (=Todsünde, dazu gehört auch der Verstoß gegen die voreheliche Keuschheit, das gilt auch heute noch) sind die von mir dargelegten Folgen seit jeher Bestandteil der katholischen Morallehre und werden es wohl immer bleiben.

Für die Sanktionen, welche die Ordensleitung (Äbtissin, Schwester Oberin) derjenigen auferlegt, welche gegen die Regeln verstoßen hat, habe ich ja auf die Statuten und das Ermessen verwiesen.

Ich will auf keinen Fall eine Nonne verurteilen, die Geschlechtsverkehr hatte oder hat. Sie wird im Zweifel immer noch ein besserer Mensch sein als ich. Dennoch: Die katholische Lehre ist hier eindeutig, was die Sünde anbelangt, und die Folgen für den Orden obliegt der Ordensleitung. Und was ich geschrieben habe, ist weder bösartig noch unmenschlich.

Was genau war falsch an dem, was ich sagte (unter der Prämisse der katholischen Lehre, in übrigen christlichen Lehre kenne ich mich nicht / weniger aus)?

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Schattentochter  27.02.2017, 14:10

Nur mal so - die "Todsünden" sind in der kath. Kirche abgeschafft... *seufz*

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nobytree2  27.02.2017, 14:28
@Schattentochter

NEIN, SIND SIE NICHT

http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P6I.HTM

Und sie können auch nicht abgeschafft werden. Es sind lediglich ein paar progressive Theologien und Laien, welche das fehlerhaft leugnen.

Es gibt Sünden, welche die Trennung von Gott herbeiführen, das war immer Lehre der katholischen Kirche und kann nicht abgeschafft werden.

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Raubkatze45  27.02.2017, 15:47
@nobytree2

Schattentochter: nur mal so ...... Wer sagt denn, dass Todsünden  in der kath. Kirche abgeschafft sind?  Habe ich als praktizierende Katholikin etwas verpasst? Der Katechismus als offizielle Stellungnahme der Kirche ist jedenfalls eindeutig

Allerdings spricht die Kirche außer der lässlichen Sünde (die das Gnadenleben schwächt aber nicht auslöscht) und außer der Todsünde (Verlust der heiligmachenden Gnade) auch von der "schweren Sünde" , während man in früheren Zeiten nur von lässlicher Sünde und Todsünde gesprochen hat.

Die schwere Sünde hat noch nicht den vollkommenen Bruch mit Gott zur Folge, aber sie trennt bereits von der Hl. Kommunion und müsste vorher bereut und gebeichtet werden.

Wann die schwere Sünde  zur Todsünde wird, weiß niemand - oft der Betroffene selbst nicht. Zur Todsünde gehören nämlich die klare Erkenntnis und der freie Wille. Erkenntnis und Wille können aber geschwächt sein, da gibt es viele Differenzierungen, die nur Gott kennt und die unserem Urteil nicht zusteht. Dennoch definiert die Kirche die objektive Todsünde, damit die Gläubigen wissen, wie schwerwiegend sie ist und die Gelegenheiten dazu meiden.

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earnest  28.02.2017, 11:28
@nobytree2

@nobytree:

Es gibt leider eine ganze Reihe erzkonservativer Betonköpfe, die immer noch dem seltsamen Konzept der "Todsünde" anhängen.

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nobytree2  28.02.2017, 13:01
@earnest

Wenn jemand anderer Meinung ist, kann er sie ja äußern und meiner Antwort einen Pfeil nach unten geben. Das finde ich angemessen, zumal wir alle oder doch viele auf der Suche nach der Wahrheit sind.

Die eine - auch von der katholischen Kirche vertretene und u.a. von meiner Wenigkeit geteilten Ansicht - sieht die Möglichkeit, dass der Mensch mit einer Sünde sich gegen Gott entscheiden kann, dass der Mensch Gottes Liebe nicht annehmen sondern wissentlich und willentlich in einer wesentlichen Entscheidung ablehnen kann. Gottes Liebe ist ein Angebot, uns steht es frei, sie anzunehmen. Da Gott das Leben ist, ist die Ablehnung irgendwie logisch eine Todsünde, ein Verstoß gegen die Ordnung, in welche Gott den Menschen geschaffen hat (Ordnung enthält auch den Bezug des Menschen zu Gott), ein Verstoß, welcher uns von Gott als unser eigentliches Leben trennt. Insofern ist die Todsünde schlicht eine Möglichkeit unserer Freiheit. Denn ohne Freiheit könnten wir uns ja auch nicht für Gott entscheiden, ohne Freiheit könnten wir Ihn nicht lieben. Somit setzt die existenzielle Liebe, die existenzielle Entscheidung für Gott immer die Freiheit der totalen, existenziellen Ablehnung voraus. Ein persönliches Ja zu Gott impliziert die Möglichkeit eines persönlichen Neins (=Todsünde) zu Gott.

Ich kann bei dem "Konzept" der Todsünde nichts falsch festgefügtes erkennen: die Todsünde ist einfach eine mögliche Antwort aus eigener Freiheit. Solange man lebt, kann man sich ja neu entscheiden, wenn man sich mal fehl entschieden hat. Solange wir uns entscheiden können, gibt es definitiv die Möglichkeiten der Entscheidung ...

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Sofern sich das auf Gesetz in der  BRD erstreckt, dann hat jede volljährige Frau das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper...

Kurz: Es geht niemanden etwas an, ob und mit wem sie Sex hat.



( Einzelheiten wie genaue Altersangaben, und wer ab wann mit wem darf, finden sich genau erläutert im Jugenschutzgesetz) 


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Wenn eine Nonne z.B. in ein Restaurant geht, und heimlich mit dem Koch dort Sex hat, und von der Kellnerin dabei "erwischt" wird... wird wohl gar nichts sein....ausser den menschlichen Peinlichkeiten

Wenn sie im Kloster heimlich mit dem Koch Sex hat, und von der Äbtissin erwischt wird....

....könnte es Konsequenzen für ihre weitere "Nonnenkarriere" haben...möglicherweise Ausschluss aus der klösterlichen Gemeinschaft...



(Straf)rechtlich wird aber beiden sonst nichts nichts passieren....

für den Koch vielleicht eine Abmahnung

https://www.berlinonline.de/themen/jobs-und-ausbildung/arbeitsrecht/2701886-771500-sex-am-arbeitsplatz-rechtfertigt-abmahnu.html

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Sollten die Klosterschwestern auf solche Ideen kommen, wie:

diese Nonne einzusperren ( Zimmerarrest o.ä.),  müßten sie mit einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung rechnen...


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Inwieweit diese Nonne es mit ihrem Gewissen und ihrem Glauben regelt, ist ebenfalls ihre Sache.





früher wurde sie mit Schimpf und Schande aus dem Kloster ausgestoßen. Heute wird sie wohl eher einer längeren Bußübung unterzogen, mit Gewissenserforschung, und auch Gesprächen mit der Oberin, ob das jetzt ein Ausrutscher war oder ob es ihr einfach unmöglich ist, sich des Geschlechtsverkehrs zu enthalten, na ja, und dann wird sie eben in aller Stille ihr Köfferchen packen müssen.

Buddhistische Mönche bzw Nonnen der meisten Traditionen habens da einfacher, wenn sie der Frühling überkommt und sie haltens nicht mehr aus, werden sie mal nen Tag oder so entbunden von ihren Gelübden, na ja, und denn man tou

Aus biblischer Sicht ist Geschlechtsverkehr unter Verheirateten keine Sünde:

"Auch segnete Gott sie, und Gott sprach zu ihnen: „Seid fruchtbar, und werdet viele, und füllt die Erde, ...“" (1. Mose 1:28)

Selbst wenn sich jemand die Ehelosigkeit selbst "auferlegt" hat und er stellt später fest, dass er doch lieber einen Ehepartner hätte, ist das kein Problem:

"Wenn sie aber keine Selbstbeherrschung haben, so mögen sie heiraten, denn es ist besser, zu heiraten, als [von Leidenschaft] entbrannt zu sein." (1. Kor. 7:9)

Ob eine Nonne von Vertretern ihrer Religion bestraft würde, das kann ich nicht sagen. Aber es stände ihr frei, ihren begonnenen Lebensweg zu ändern. Das widerspräche nicht dem bbl. Maßstab.

nobytree2  27.02.2017, 11:40

Eine Nonne ist normalerweise nicht verheiratet. Sofern sie heiraten will und noch kein ewiges Gelübde abgelegt hat (oder sich von diesem hat entbinden lassen), wird sie sich wohl zuerst vom Ordensstand trennen und erst dann heiraten.

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Wenn sie heimlich GV hat betrügt sie ihren Bräutigam oder nicht?:-))