Was gilt als Geschlechtsverkehr?
Gelten sachen wie fingern, nen blowjob oder anderes auch schon als geschlechtsverkehr? Und wie sieht es mit petting aus? Frage da wir bei der Klassenfahrt keinen "Geschlechtsverkehr" haben dürfen c:
12 Antworten
Laut dem Gesetzgeber beginnen "sexuelle Handlungen" bereits mit einem Zungenkuss. Da man teils auch von Handverkehr bzw. Oralverkehr spricht, würde ich mich im Zweifelsfall nicht darauf herausreden "das war ja kein richtiger Verkehr" - Ärger werdet ihr auch dann bekommen... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
@Smartass67
Du hast zwar vollkommen Recht, aber Klassenlehrer lieben es so gar nicht, wenn man meint, man wäre schlauer als sie! 8-)
Insbesondere dann nicht, wenn man tatsächlich schlauer ist! ^^
Nur halbschlau. Selbstverständlich geht es dem Lehrer um sexuelle Handlungen, nicht nur um Geschlechtsverkehr - siehe meine zweite Antwort.
Trotzdem hätte man erklären müssen, dass und warum die Frage schon spitzfindig am eigentlichen Thema vorbeigeht und der Experte versäumt es auch, zu erklären, wo hier die rechtliche Problematik liegt.
Selbst-ver-ständ-lich. :)
Aber technisch gesehen, hattest Du Recht. ^^
nd due "rechtliche Probkenatik" ist eben genau die von dir aufgezeigte.
Es gibt (oder AFAIR gab) ggf. aber auch die Möglichkeit, dass die Eltern eine entsprechende Erlaubnis erteilt haben.
Ist aber schon lange her, und in heutigen Zeiten wohl nicht mehr üblich ...
Fisselige Bildschirmtastatur:
nd due "rechtliche Probkenatik" ist eben genau die von dir aufgezeigte.
Sollte natürlich heißen:
Und die "rechtliche Problematik" ist eben genau die von dir aufgezeigte.
@Smarty: Mir scheint Du hast nur den ersten Satz meiner Antwort gelesen.
Dass Du in Deinem Beitrag um das Sternchen bettelst ist eine Sache - andere Antworten deswegen abzukanzeln eine Andere... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ich gebe zu, da nicht ganz fair gespielt zu haben. Trotzdem hast Du weder die Frage beantwortet, noch die Rechtslage erläutert sondern bist irgendwo dazwischen stehen geblieben.
Sternchen sind mir egal, ich habe einfach derzeit zuviel Zeit. Insofern wären wir ja jetzt quitt. ;)
In der Ausgangsfrage finde ich keine Bitte um die Erläuterung der Rechtslage oder einer wissenschaftlichen Definition von "Geschlechtsverkehr", sondern die Frage eines vermutlichen Schülers, der scheinbar wissen möchte, ob er Ärger bekommt, wenn er auf der Klassenfahrt "nur" anderweitig "rummacht" ohne, dass es "zum Äußersten" kommt.
DIESE Frage HABE ich beantwortet - wir sind hier nicht vor Gericht...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Na also das sollte doch selbstverständlich sein, dass auf eine Klassenfahrt auch kein Blowjob oder Petting oder dergleichen gewünscht ist. Du kannst knutschen, aber was darüber hinausgeht, solltest Du lieber privat machen..
Also zu meiner Zeit haben wir uns selbstverständlich Blowjobs und Petting gewünscht!
Dafür, meinten wir, sein Klassenfahrten doch da!!! :D
Wenn es eine Verlautbarung bezüglich Geschlechtsverkehr auf Klassenfahrten gibt (was ich für eine Schule recht verwunderlich fände), dann sind damit mit Sicherheit sämtliche sexuellen Handlungen gemeint.
Die Schulleitung wird sicherlich kein Interesse haben, alle möglichen sexuellen Handlungen explizit aufzuführen, sondern vertraut auf das Verständnis der Reisenden dass man eben für die paar Tage auf so etwas verzichten kann.
Nicht zuletzt führt so etwas immer zu Gequatsche, Neid, theatralischen Ausbrüchen und somit zu Unruhe unter den Reisenden.
Jetzt ein Schlupfloch zu suchen, damit man sagen kann dass man doch "nur XY gemacht" hat, dürfte ziemlich nach hinten losgehen.
Die Schulleitung wird sicherlich kein Interesse haben, alle möglichen sexuellen Handlungen explizit aufzuführen
LOL
Klassenfahrtsordnung der Beate-Uhse-Werkrealschule
§ 1
Folgende Gegenstände dürfen auf Klassenfahrten nicht mitgenommen oder vor Ort erworben und genutzt werden:
- Ledermaske (mit Reißverschluss)
- Ledermaske (ohne Reißverschluss)
- Ledermaske (ohne Reißverschluss mit Knubbel)
- Augenbinde
- Peitsche
- Po-Paddel
- Vibrator (mit oder ohne Batterie)
- Batterie (Größe C, D und Doppel-D)
- Taschenmuschi
- Butt-Plug
- Saugpumpe, groß
- Saugpumpe, klein
- Puppe, aufblasbar
- Handschelle (Metall)
- Handschelle (Plüsch)
- Rohrstock (Ausnahme: Fahrtleitung)
- Anal Lube
§ 2
Folgende Gegenstände dürfen auf Klassenfahrten mitgenommen oder vor Ort erworben, aber nicht sachfremd genutzt werden:
- Banane
- Karotte
- Gurke
- Apfelkuchen (warm)
- Apfelkuchen (kalt)
- Sahnetorte
- Butter
- Butter, Erdnuss- (smooth)
- Butter, Erdnuss- (crunchy)
- Nutella
- Sprühsahne
- Socke
- Nivea Creme
gezeichnet:
Ron Jeremy, Direktor
Sehr geil, vielen Dank für die Mühe! Exakt so etwas habe ich gemeint :D:D:D
Den Aufsichtspersonen ist „Gewähren und Verschaffen von Gelegenheit“ zu sexueller Handlung von unter 16-jährigen verboten.
Es geht also auf jeden Fall nicht um Geschlechtsverkehr sondern um den weiter gefassten Begriff der sexuellen Handlung.
Du kannst aber als Lehrer weder Sex, noch sexuelle Handlungen verbieten, sehr wohl aber "Zimmerbesuche" wenn unter 16-jährige im Zimmer sind.
Dies nur, damit ich nicht nur eine korrekte, sondern auch eine hilfreiche Antwort gegeben habe.
Träum weiter.
Und damit dir nicht langweilig wird frag deine Lehrer nach einer bebilderten Anleitung was verboten ist.
Er fragt nach Geschlechtsverkehr, Du antwortest, was sexuelle Handlungen sind.
Thema verfehlt. Die Frage war gut und sehr konkret gestellt.
Die einzig richtige und vollständige Antwort wäre:
"Geschlechtsverkehr ist das Einführen des erigierten Penis in die Vagina. Petting, manuelle Stimulation der Geschlechtsteile und Oralverkehr sind zwar sexuelle Handlungen aber kein Geschlechtsverkehr."