Verkehr: Wenn ich von einer Seitenstrasse nach rechts in die Hauptstrasse einbiege und da überholt gerade einer?
und ist somit auf MEINER Fahrbahn, wer ist schuld, wenn es kracht? Es ist keine Kreuzung gemeint.
11 Antworten
Mein Kumpel hatte so einen Unfall.
Auf Grund der Dunkelheit und des Nieselregens war der Überholende nicht klar zu erkennen.
Von Links war frei und von Rechts kam eine Autokolonne. Alles erkennbar an den Scheinwerfern. Das zwei davon ein Überholender war, das war nicht klar zu sehen.
Er bog nach rechts in die Hauptstraße ein und sah nun, durch die Positionsveränderung, zwei Lichter auf sich zu kommen. Trotz Vollbremsung beider Fahrzeuge reichte es nicht.
Aber nach der Untersuchung kam heraus, dass der Übrholende mehrere Fahrzeuge in einem Überholmanöver passierte. Somit durfte er sich ärgern. Hätte er nur ein Fahrzeug überholt und hätte dann einscheren wollen, dann wäre die Schuld beim Einbiegenden zu suchen.
Danke. Trotzdem, besser gut aufpassen und mit den Fehlern der Anderen rechnen. Wenn alle das tun, dann rechnen die auch mal mit einem Fehler von dir. Man ist ja auch mal schlecht drauf und muss trotzdem zur Arbeit.
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass du das Schild "Vorfahrt gewähren" hast und die Anderen "Vorfahrt" oder "Vorfahrtsstraße".
Dann ist die Sache klar. Du hast dem vorfahrtsberechtigten Verkehr Vorfahrt zu gewähren.
Im Falle eines Unfalls hast du die Hauptschuld. Mit einer Teilschuld muss der Überholende rechnen, da er in einer unübersichtlichen Situation überholt hat.
Jemand der auf einer Vorfahrtstraße fährt hat auch dann Vorfahrt wenn er überholt.
Aber ich gehe davon aus, das ein Verkehrsrichter das ein wenig differenzierter sehen wird.
Mal angenommen dein Abbiege-Vorgang ist gerade abgeschlossen und dann kracht derjenige der kurz vorher den Überholvorgang begonnen hat in dich rein, während Du dich bereits auf der Gegenfahrbahn zum Überholer befindest, könnte es gut sein das der Überhohlende schuld bekommt.
Das ist gut, also den Wagen so schnell wie möglich geradeaus stellen ...
Du!
Du darfst doch erst abbiegen, wenn alles frei ist und Du niemanden gefährdest.
Du bist Schuld, weil du die Vorfahrt verletzt hast. Daher musst du ja auch immer in BEIDE Richtungen schauen.
Wenn der Überholer die zugelassene Geschwindigkeit (deutlich) überschreitet, kann ihn eine Mitschuld treffen.
sehr gute Indormation!