Vergewaltigung vor 2 jahren... (Noch anzeige )?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre ab Vollendung des 18. Lebensjahres (wenn das Opfer zur Tatzeit noch Minderjährig war oder maximal 20 jahre, wenn das Opfer zut Tatzeit noch nicht 14 war).

Das Problem dabei ist, dass sowas nach 2 Jahren kaum noch zu beweisen ist. Und es muss ja nicht der Täter beweisen, dass ers nicht war, sondern der Kläger muss beweisen, dass ers war.

Nach 2 Jahren stehen dann oft nur noch Aussage gegen Aussage, es sei denn es existieren z.B, Fotos, Zeugen oder Untersuchungsergebnisse vom Arzt.

Naja warscheinlich können sich beide Seiten nicht mehr so genau dran errindern. Und dan wird es aussage gegen aussage stehen. Beweise gibt es auch keine mehr

Und da es in Deutschland immer heißt im Zweifel für den Angeklagten kommt er davon.

Eine Vergewaltigung kann man auf jeden Fall bis zu 5 Jahre danach noch zur Anzeige bringen. In manchen krassen Fällen (wenn es um Kindesmissbrauch geht) sogar bis zu 20 Jahre danach.

Das Problem ist oft die Beweisbarkeit, wenn die Anzeige erst 2 Jahre später gestellt wird. Am Besten ist es sofort danach zur Polizei und ins Krankenhaus zu gehen.

Ja, unbedingt anzeigen. So ein kerl gehört hinter Gitter. Kein Mann und auch keine Frau hat das Recht einem anderen Menschen so etwas anzutun. Auch schon, damit der nicht auch noch anderen frauen oder Mädchen so etwas antuen kann.

Anzeigen kann man das immer, nur wird es schwierig, wenn man keine Beweise hat. Nach 3 Jahren wird es auch schwierig sein Beweise zu finden.