Findet ihr das auch so bescheuert (hardcore/soft vergewaltigung)?

4 Antworten

Ich weiß nicht wie man diese Unterschiede "bescheuert" finden kann ... allerhöchstens sind die Strafmaße zu gering:

Hier wird alles erklärt:

Strafgesetzbuch (StGB) § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.

der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2.

der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3.

der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4.

der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5.

der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2.

dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

3.

eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.

das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.

das Opfer

a)

bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b)

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

MoonSabse  16.10.2021, 21:54

Was hatte das jetzt für einen sinn die ganzen 9 Absätze hier rein zu kloppen..... gar keinen. Toll gemacht.

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MoonSabse  16.10.2021, 21:56
@Dominus73

Haha, wenn du wüsstest. Der Text wendet sich an Juristen und nicht an Laien.

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dvdfan  16.10.2021, 22:09
@Dominus73

Stimmt, denn im ganzen Text steht nix von Hardcore und Softcore. Damit ist alles geklärt. Danke.

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Also ich finde den Einsatz einer Waffe schon strafverschärfend.

Manchmal komme ich mit diesen gesetzen überhaupt nicht zurecht.

Wo in § 177 StGB wird in Hard- oder Softcore unterschieden?

Aber natürlich gibt es diverse Abstufungen einer Tat, die sich auch im Strafmaß widerspiegeln.

Das stimmt garantiert nicht 😂

nicolenaz1 
Fragesteller
 16.10.2021, 21:50

Wurde uns letzens in der schule erzählt lol.

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