Nacktbilder von Minderjähriger?

9 Antworten

Wenn beide 16 sind, sie das Bild auch freiwillig gemacht hat und derjenige, dem sie das Bild übersandt hat, es auch tatsächlich haben wollte, also explizit danach gefragt hat, dann ist das möglicherweise ein jugendpornografisches Bild, der Besitz ist in dem Fall aber nicht strafbar, siehe § 184c StGB, insbesondere Absatz 4:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Wenn die Dame allerdings keine 16, sondern erst 13 Jahre alt war, dann wird es sehr unangenehm, dann ist das ganze ab dem 1.07.2021 sogar ein Verbrechen, das heißt es wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft (kann natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden), siehe:

https://www.anwalt-kinderpornografie.de/184b-verbrechen/

Woher ich das weiß:Recherche

Nein. Privat darf die betroffene Person sie nutzen und verbreiten. Sexting ist nicht verboten ;-)

Siehe Absatz 4:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Wenn das ganze gewerblich wäre oder eine Verbreitung ohne das Wissen oder sogar klar gegen den Willen der Person, wäre das eine andere Hausnummer.

Da er sicher nachweisen kann, woher er es hat - nein, nicht strafbar, da einvernehmlich. Bei Pädophilem Material sähe es dann aber anders aus.

Die Weitergabe wäre dann aber strafbar - unabhängig vom Alter der abgebildetes Person.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so ...

Nackt ist nicht gleich Porno. Außerdem geschieht der Austausch auf der gleichen Alterslinie und hat keinen gewerblichen Charakter.

Insofern ist Strafrecht nicht berührt.

Libertinaerer  20.08.2019, 14:08

Porno ist erlaubt, und andere "Alterslinien" auch.

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Was kann der Empfänger dafür, wenn sie ihm ein Bild (von sich) sendet?

Er darf dieses nur nicht an Dritte weiter leiten.