Nacktbilder von Minderjähriger?
Also Folgendes Szenario eine Freundin/Klassenkameradin/usw. vom alter 16 Jahre schickt jemandem ebenfalls 16 jährigen ein Nacktbild von ihr macht der empfänger sich nicht dann Strafbar da er eben diese Bilder besitzt?
Ich frage nur aus INTERESSE AN DER RECHTLICHEN SITUATION UND BESITZE KEINERLEI DERARTIGE AUFNAHMEN!!!
9 Antworten
Wenn beide 16 sind, sie das Bild auch freiwillig gemacht hat und derjenige, dem sie das Bild übersandt hat, es auch tatsächlich haben wollte, also explizit danach gefragt hat, dann ist das möglicherweise ein jugendpornografisches Bild, der Besitz ist in dem Fall aber nicht strafbar, siehe § 184c StGB, insbesondere Absatz 4:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
Wenn die Dame allerdings keine 16, sondern erst 13 Jahre alt war, dann wird es sehr unangenehm, dann ist das ganze ab dem 1.07.2021 sogar ein Verbrechen, das heißt es wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft (kann natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden), siehe:
Nein. Privat darf die betroffene Person sie nutzen und verbreiten. Sexting ist nicht verboten ;-)
Siehe Absatz 4:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
Wenn das ganze gewerblich wäre oder eine Verbreitung ohne das Wissen oder sogar klar gegen den Willen der Person, wäre das eine andere Hausnummer.
Da er sicher nachweisen kann, woher er es hat - nein, nicht strafbar, da einvernehmlich. Bei Pädophilem Material sähe es dann aber anders aus.
Die Weitergabe wäre dann aber strafbar - unabhängig vom Alter der abgebildetes Person.
Nackt ist nicht gleich Porno. Außerdem geschieht der Austausch auf der gleichen Alterslinie und hat keinen gewerblichen Charakter.
Insofern ist Strafrecht nicht berührt.
Was kann der Empfänger dafür, wenn sie ihm ein Bild (von sich) sendet?
Er darf dieses nur nicht an Dritte weiter leiten.