Nackt im Wald Strafe?

HerrPalle123456  23.02.2021, 13:48

Wie kommst du überhaupt auf die Idee das zu machen?

Blitz987 
Fragesteller
 23.02.2021, 13:50

Ich mach das nicht wirklich. Das interessiert mich nur !

13 Antworten

Kommt drauf an, ist es dein Grundstück sollte das keine Probleme machen da sich dann ja auch niemand dort aufzuhalten hat.

Sonst ist es warscheinlich Erregung eines öffentlichen Ärgenisses oder so.

GuteAntwort555  23.02.2021, 15:30

Nein, es ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 118 OWiG

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Es ist weder offiziell erlaubt noch verboten. Der Straftatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses", hat hier prinzipielle Anwendbarkeit. Es gibt aber schon etliche Gerichtsurteile auch zu Sex im Wald, wo die Richter gesagt haben, dass wenn der Nackte alles dafür tut, um von anderen Personen nicht nackt gesehen zu werden, dann ist es nicht strafbar im Sinne des oben aufgeführten Paragraphen. Diese Urteile beziehen sich auf Personen, die mitten im Wald, also nicht auf den offiziellen Wanderwegen nackt gewesen sind. Auf einem offiziellen Wanderweg, ist es also wohl strafbar im Sinne des oben aufgeführten Straftatbestandes, im "Unterholz" oder wenn das Ganze macht's um 3.00 Uhr erfolgt, dann hingehen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. 100%ige Sicherheit hat man jedoch nicht, denn ein anderer Richter, muss sich nicht an das Urteil eines anderen Gerichtes halten und der Straftatbestand existiert nuneinmal, Richter sind in ihrer Entscheidung frei in Deutschland, Folge leisten sie nur der Rechtsprechung der höchsten Bundesgerichte wie dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Mfg.

Jo3591  24.02.2021, 09:40

Ich muß Dich leider korrigieren: Nacktheit erfüllt nicht den Tatbestand "Erregung öffenlichen Ärgernisses" gem § 183a StGB! Lies Dir den § erst mal durch, bevor Du hier falsche Behauptungen averbreitest. Dazu ist eine sexuelle Handlung Bedingung: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, ......"

Du wirst mir sicher zustimmen, daß reine Nacktheit noch keine sexuelle Handlung darstellt.

Inwieweit §118 OwiG (Belästigung der Allgemeinheit) hier Anwendung finden kann "(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen ...", müßte im Einzelfall geklärt werden. Eine einzelne Person, die sich dadurch belästigt fühlt, ist noch lange nicht "die Allgemeinheit".

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Also wir machen das manchmal in Gruppen ansonsten eher nicht, da gibt's schnell dumme Leute und ggf. auch Probleme mit der Polizei, wobei es da auf den Ort auch Ankommt! So stört's z.B. in der Lobau bzw. Nationalpark Donauauen kaum wen wo anders eher, aber wie gesagt in der Gruppe geht'S meistens eher problemlos!

Strafe haben wir noch nie gezahlt aber "Ermahnungen" :-)

Manchmal mach ich's mit meiner Partnerin auch mal auf einer einsameren Alm oder so, also Nacktsonnen oder so, etwa das letzte Mal auch mit einer Bekannten im Salzkammergut des Öfteren.
Ebenso wie wir des Öfteren auch an so manchen See nackt Baden waren, eben insbes. im Salzkammergut an den vielen kleinen großteils warmen Seen!

In Österreich wird's da eher locker gesehen - haben das schon damals in den 70ern & 80ern bei den Pfadfindern so gehandhabt ohne Probleme, Heute geht das leider bei solchen Organisationen nicht mehr, da ist man schnell in Teufelsküche außer bei fast Erwachsenen (Rover) oder eben Erwachsenen (Gilde). :-(

Also wie gesagt, in Gruppe einfacher als alleine aber immer sau angenehm :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe unten bereits geantwortet, dass ich das regelmäßig hier bei Wuppertal mache. Und zwar informiere ich immer VORHER die zuständige Polizeidienststelle über mein Vorhaben. Habe noch nie deshalb Ärger bekommen, obwohl natürlich Begegnungen mit Textilen vorkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also, um mal mit dem ganzen Blödsinn, der hier geantwortet wird, aufzuräumen:

Eine Erregung öffentl. Ärgernis setzt zwingend eine sexuelle Handlung voraus, das ist beim Wandern keinesfalls gegeben.

Nackt sein ist in Deutschland nicht verboten, solange es keine Haus- oder Platzordnung ausdrücklich verbietet, auf die hingewiesen werden müsste. Es ist aber auch nicht ausdrücklich erlaubt, sehen wir mal von gekennzeichneten FKK-Bereichen ab, wo es sogar vorgeschrieben ist.

Deshalb käme eine Ordnungswidrigkeit im Bereich der Belästigung der Allgemeinheit in Betracht, wenn sich jemand massiv gestört fühlt und dies nachweisen kann, und das wird schwer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
ErichW  26.02.2021, 18:26

In Österreich genau so!

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