Nackt im Wald/freien als Jugendlicher?
Hi bin M/14 und würde gerne mal nackt durch den Wald auf wiesen u.s.w laufen und Fahrrad fahren (Frage an die jüngeren macht das einer von euch) was ist wenn man erwischt wird wie Verhalten und was wären strafrechtliche folgen und wie ist es nackt draußen zu sein und zu laufen oder Fahrrad zu fahren
17 Antworten
Hei, Tok182018, das deutsche Sprichwort sagt:wo kein Kläger, da kein Richter. Also: Im Wald kannst du dich jederzeit in die Büsche schlagen, falls dir jemand entgegenkommt (achte auf Stacheln und Dornen und Geziefer). Und mach´s nur, wenn´s nicht so kalt draußen ist, sonst holst du dir eine Erkältung. Trag wegen der Zeckengefahr ein Hemd mit langen Ärmeln und eine lange Hose sowie Socken (unten drunter ist jeder nackt), woll? Grüße!
Erkältungen kommen auch heuer noch von Viren und Bakten und nicht von Temperaturen :-)
2Was soll die Temperatur mit Erkältung zu tun haben?
Vor Viren schützen übrigends keine Kleider!
Und im Wald ins Gebüsch zu springen wäre natürlich bescheuert.
Zusätzlich kommt es auch dann ganz schlecht rüber wenn man dann nackt im Gebüsch entdeckt wird.
Dann wird man ja eher als Exhibitionist (Strafbar) anstatt als Nudist/Naturist (Nicht strafbar) angesehen und eher die Polizei gerufen
Hallo Tok182018,
strafrechtliche Folgen hat es keine! Auch, wenn hier viele behaupten, dass es "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wäre, stimmt das einfach nicht. Reine Nacktheit ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn du also dabei (von Polizei oder Ordnungsamt) erwischt wirst, wäre es theoretisch möglich, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Aber, das ist sehr unwahrscheinlich.
Zum einen, da im Wald eher selten Polizei oder Ordnungsamt rumläuft, und zum anderen, da du eben noch Jugendlicher bist. Wenn du also tatsächlich erwischt werden würdest, würde entweder überhaupt nichts passieren, oder du wirst höchstens aufgefordert, was an zu ziehen. Also am besten einfach eine Unterhose oder ähnliches mitnehmen. ;)
LG Sascha
Strafrechtlich hast du nichts zu erwarten. Nackt rumlaufen ist nicht (mehr) verboten. Früher galt es als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aber diese Tatbestand (Ordnungswidrigkeit) wurde abgeschafft.
Allerdings werden Dich die Leute schief ansehen und über deine "Abartigkeit" herziehen, wenn es publik wird.
Exhibitionismus ist verboten, weil es eine sexuelle Belästigung ist.
Das ist ein ganz anderes Verhalten und zielt darauf ab andere sexuell zu bedrohen. Der Unterschied wird an ca. sichtbaren 10 Zentimetern festgemacht.
Hier geht es um einfaches nackt herumlaufen ohne Belästigung.
Wenn der Frager allerdings sein aufgestellte Teil anderen Leuten präsentiert ist es etwas anderes und sogar eine Straftat - im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit.
Muss mich korrigieren: Erregung öffentlichen Ärgernisses gibt es weiterhin, aber allgemeine Nacktheit ( ohne sexuelle Handlungen oder Exhibitionismus) fällt nicht mehr drunter und wird Nicht mehr bestraft.
Dafür ist dieses - wie ich unten schon gesagt habe - eine Straftat.
Wenn das nicht mehr strafbar ist WAS IST DANN MIT EXHIBITIONISMUS ??????
Was soll damit sein
1. § 183 Exhibitionistische Handlungen ist ein eigener Paragraph und nicht das gleiche wie § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
2. Hat Nacktwandern oder Nacktradeln nichts mit Sex zu tun. Die beiden Paragraphen betreffen aber Sexuelle Handlungen
Der Tatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wurde nicht abgeschafft sondern zu Straftat heraufgestuft. § 183a StGB.
Korrekt, aber reine Nacktheit hat damit überhaupt nichts zu tun!
Früher galt es als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aber diese Tatbestand (Ordnungswidrigkeit) wurde abgeschafft.
Du vermischt da aber etwas.
Erregung öffentliches Ärgernis ist eine Straftat und wurde nicht abgeschaft.
Allerdings gilt der ja nicht bei reiner Nacktheit sondern bei Sexueler Handlung
Auch 118 OWiG würde nicht abgeschaft.
Auch wenn dort Nacktheit nicht explizit aufgeführt wird, kann die Ordungswiedrigkeit durch diesen Gummiparagraphen geahndet werden.
Allerdings nur in der ÖFFENTLICHKEIT
Nicht im Wald oder im schwer einsehbaren Garten/Balkon
Deshalb, solange man nicht von der Straße oder sonstigen gut besuchten Plätzen gesehen werden kann, gilt selbst die OWi nicht
Ich bin 15 und habe das vor ein paar Wochen auch zum ersten Mal gemacht in einem nicht FKK Bereich im Wald.
Klar wenn man erwischt wird hat man entweder die Möglichkeit früh genug zu verschwinden bevor die Ordnungshüter überhaupt kommen, oder die Personen die einen sehen haben kein Problem damit.
Bei mir war letzteres der Fall ich wurde von einem älteren Paar so erwischt, aber die hat es nicht gestört haben mir einen schönen Tag gewünscht und sind weiter gegangen.
Ich denke aber, dass das eher so nicht der Normalfall ist, da die meisten Leute sich wohl gestört fühlen,deshalb immer aufpassen, dann kannst du auch einer Ordnungswidrigkeit entfliehen.
Ich denke aber, dass das eher so nicht der Normalfall ist, da die meisten Leute sich wohl gestört fühlen,deshalb immer aufpassen, dann kannst du auch einer Ordnungswidrigkeit entfliehen.
Wir sind oft Nacktwandern oder Nacktradeln.
Wir haben die Erfahrung gemacht viele störte es kaum
Einige lächeln oder finden es mutig
Nur ehr selten Regen sich welche auf.
Was die Ordungswiedrigkeit betrifft.
Solange man nicht durch Orte oder sonst viel belebte Bereiche im Wald (oder Wiese) läuft oder Radelt, ist es auch keine Ordungswiedrigkeit
Nur auf Straßen oder sonst stark benutzten Wegen kann es eine Ordungswiedrigkeit sein.
Der andere Antworter hat recht, es wäre eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und könnte strafrechtlich verfolgt werden.
Ich weiß nicht ob es etwas ändert, das du erst 14 bist, aber gehe dieses Risiko nicht ein. Du kannst es immerhin legal bei extra dafür eingerichteten FFK Bereichen.
Nein, weder er, noch du haben Recht! Es ist eben KEINE "Erregung öffentlichen Ärgernisses"! Wie kommt ihr eigentlich alle darauf, dass Nacktheit Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre?
Der andere Antworter hat recht, es wäre eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und könnte strafrechtlich verfolgt werden.
NEIN
Was soll Nacktradeln mit Sexueller Handlung zu tun haben.
Nacktradeln oder Nacktwandern ist doch nur FKK/Naturismus/Nudismus und hat mit Sex doch gar nichts zu tun.
Kann es sein dass du Ihr gar nicht gelesen habt was Erregung öffentliches Ärgernis überhaupt ist?
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Zum weiteren möchte er ja auch nicht in der Stadt Radeln sind Wald und Wiesen. Heißt abgelegen Stellen. Dort wäre ja eh der 183 nicht gültig, da dies nicht mehr öffentlich ist.
Wenn das nicht mehr strafbar ist WAS IST DANN MIT EXHIBITIONISMUS ??????