Antwort
Nein, simpel und einfach
Nein, simpel und einfach
Der andere Antworter hat recht, es wäre eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und könnte strafrechtlich verfolgt werden.
Ich weiß nicht ob es etwas ändert, das du erst 14 bist, aber gehe dieses Risiko nicht ein. Du kannst es immerhin legal bei extra dafür eingerichteten FFK Bereichen.