Nackt draußen laufen?
7 Antworten
Kannst du machen also ist nicht verboten aber wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt kannst du halt dafür belangt werden.
Ich würde es also wenn dann wo machen wo du sicher bist dass du nicht sehr vielen menschen begegnest und vor allem wo die intention klar ist dass du keinen dadurch belästigen möchtest. Auf einem nicht so stark frequentierten feldweg oder waldweg sollte das schon gehen. Am besten natürlich an extra dafür ausgewiesene orte.
lg sarah
Wenn es dort erlaubt ist, ist das kein Problem.
Solange es kein öffentliches Ärgernis ist!
Kann man machen, muss man aber nicht.
Kann man machen, ist aber genauso eine Ordnungswidrigkeit wie tagsüber.
Ich Frage mich, warum solche Fragen überwiegend bzw nahezu ausschließlich maskuline Vertreter unserer Gattung stellen?
Oder aber, weil feminine Vertreterinnen es seltener tun
Oder weil sich maskuline Vertreter sich nicht so darüber echauffieren.
... und auch weil das Gesetz Unterschiede zwischen männlicher und weiblicher Zuschaustellung macht.
************************************** § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Weil sie mehr Probleme dabei zu erwarten haben als feminine Vertreter unserer Gattung