Masturbieren im Auto auf Rastplatz?
Hallo,
Ich bin Arbeitsbedingt viel am fahren und dementsprechend auch auf der Autobahn. Ab und zu werde ich so horny, dass ich es mir mache möchte. Die Frage ist nun, wenn ich auf den Rastplatz fahre (natürlich etwas abgelegener wenn es möglich ist) und mir in meinem eigenen Fahrzeug einen r*nterh*l, könnte ich dafür bestraft werden? Wenn es trotzdem jemand sieht könnte ich ja aufhören und weg fahren. Aber eigentlich ist es ja mein Wagen und man sieht es ja auch nur in einem höheren Auto oder wenn man nebendran steht.
Bitte um ernsthafte Antworten
4 Antworten
Wenn es unbedingt sein muss, dann fahr doch an einer Abfahrt runter, die nicht gerade mitten in einer Stadt ist und such Dir einen Feld oder Waldweg. Da kann Dir niemand was, weil Du nicht damit rechnen musst, dass überhaupt jemand kommt.
Das ist das gleiche, was Pärchen machen, wenn es sie während einer Autofahrt überkommt oder wenn sie nicht daheim oder in einem Hotel können.
Am Ende, wenn ein Jäger, Förster oder Naturforscher vorbei kommt, werden diese einfach aus Gewohnheit wegschauen und Dich nicht behelligen.
Lies mal hier:
Auch ist das heimliche Entblößen, wo der Handelnde es bloß „für möglich hält“, dass andere Personen ihn beobachten könnten, nicht unter den Straftatbestand des §183 StGB zu subsumieren. Gemeint sind damit Fälle, wo beispielsweise im Auto masturbiert wird oder im Wald sexuelle Handlungen vorgenommen werden.
Besonders relevant sind hierbei auch die Konstellationen, wo der Täter lediglich eine Provokationsabsicht, nicht jedoch eine sexuelle Motivation aufweist. Wenn er zum Beispiel das Opfer nur verärgern oder belästigen möchte, ohne dass er aber eine sexuelle Erregung dadurch erfährt. Eine Strafbarkeit nach § 183 StGB scheidet dann auch hier aus, allerdings ist dabei die strafbare „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nach § 183a StGB zu beachten.
Natürlich, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 118 Belästigung der Allgemeinheit. (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
https://www.gesetze-im-internet.de › ...
§ 118 OWiG - Einzelnorm - Gesetze im InternetIch denke nicht… Wenn es niemand sieht…
Ich meine, es gibt Leute, die fast unbehelligt Sex in der U-Bahn haben, also nein…
Aber musst Du das machen?
Dann mach eine Pause und hör einen Podcast, bis die Erektion abgeklungen ist.
Es kann auch ein gutes Training der Willenskraft sein:)
Was heißt muss, aber ich kann mich nicht konzentrieren wenn ich hart werde und dann noch 4h Autobahn fahren muss