Können meine Eltern meinen 18 jährigen Freund anzeigen, wenn wir Sex haben?

12 Antworten

Servus DasMaedchen1,

da du mit 14 Jahren kein Kind, sondern eine Jugendliche bist kannst du das bereits selbst entscheiden.

Dein Freund macht sich nicht strafbar, sofern er in keinem Näheverhältnis mit dir steht. Hier nachzulesen.

Ich denke aber nicht, dass ein Näheverhältnis bei euch besteht.

Beste Grüße & viel Spaß!

Woher ich das weiß:Recherche

AndreasM98  15.10.2019, 12:31

Du hast etwas verlinkt und das Gegenteil behauptet^^

Es ist nämlich strafbar, lies mal genau.

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SaschaL1980  16.10.2019, 17:10
@AndreasM98

Genau lesen solltest eher du mal. In dem Link stehen lediglich die Ausnahmen, in denen es tatsächlich strafbar sein kann. Das heißt aber auch, dass es grundsätzlich nicht strafbar ist, außer eben in diesen Ausnahmefällen!

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Können meine Eltern meinen 18 jährigen Freund anzeigen, wenn wir Sex haben?

Nur theoretisch, praktisch können sie es nicht - jedenfalls nicht mit Erfolg.

Denn strafbar wäre es nur, wenn dich dein Freund für Sex bezahlt, oder er dafür eine Zwangslage bei dir ausnutzen würde.

Man muss wohl kaum Hellseher sein, um beides auch ohne weitere Kenntnisse auszuschließen. ;-)

Und nicht nur ist die Beziehung als solches legal, nein, das deutsche Recht schützt Jugendliche sogar ausdrücklich davor, dass ihnen die Eltern eine solche Beziehung verbieten.

Das dürfen sie nämlich nur dann, wenn der Freund eine "Gefahr für das Kindeswohl" darstellt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dein Freund ein Drogendealer wäre bzw. dir Drogen gäbe.

Ansonsten ist eine solche Beziehung grundsätzlich förderlich für deine Entwicklung, und sie zu verhindern, wäre selbst wiederum eine "Gefährdung des Kindeswohls". Und nicht die (Erziehungs-)Vorstellungen der Eltern schützt unser Recht an allererster Stelle, sondern das Wohl der Kinder.

Hier mal an einem sehr extremen aber realem Beispiel erläutert (14-Jährige mit ihrem 46-jährigem Onkel): https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Habt ihr irgendwelche Tipps, was ich sonst noch machen könnte

Sei entspannt, genieße jeden Moment und höre auf dein Bauchgefühl. ;-)

Und teile ihm mit, wenn dir Dinge besonders gut gefallen - und insbesondere auch weniger gut. Jeder Mensch ist anders. ;-)

Nein, man kann nur anzeigen, was rechtswidrig ist.


Altersweise  16.10.2019, 10:04

Falsch: Anzeigen kann man alles, es kommt nur nichts raus dabei, weil eben keine Strafbarkeit vorliegt und ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden müsste, wenn es überhaupt eröffnet wird.

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In Deutschland ist das nicht verboten, in anderen Ländern wie der Schweiz zum Beispiel, schon.

Allerdings sollte sich dein Verstand schon fragen, was ein 18-jähriger von einer 14-jährigen will?!

Er kann bei gleichaltrigen nicht landen und das ist sehr bedenklich.


AndreasM98  15.10.2019, 12:33

Schon verboten. Sie dürfte nur mit 14-17 Jährigen schlafen.

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Libertinaerer  16.10.2019, 09:09
In Deutschland ist das nicht verboten, in anderen Ländern wie der Schweiz zum Beispiel, schon.

Wobei die Schweiz in Europa dabei schon eher die Ausnahme ist.

BTW: Dass in Deutschland z.B. 15-Jährige mit 12-Jährigen Sex haben dürfen, in Deutschland hingegen nicht, schmälert hoffentlich nicht dein Verständnis für schweizerisches Recht nicht, oder? Ebensowenig wie der Umstand, dass bei 18 & 14 die erlaubte Altersgrenze nur um ein Jahr verletzt wird, was eher noch zu einer Einstellung führen würde? ;)

Allerdings sollte sich dein Verstand schon fragen, was ein 18-jähriger von einer 14-jährigen will?!

Hmm, also bei solchen Aussagen sich auf "Verstand" (deinen? angeblichen?) zu berufen, ist mit Verlaub sehr gewagt! 8-)

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Libertinaerer  17.10.2019, 10:48
@Libertinaerer

Korrektur:

Sollte eigentlich ersichtlich sein, dass ...

BTW: Dass in Deutschland z.B. 15-Jährige mit 12-Jährigen Sex haben dürfen

... natürlich ...

BTW: Dass in der Schweiz z.B. 15-Jährige mit 12-Jährigen Sex haben dürfen

heißen sollte. ;)

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Was im Haus der Eltern abläuft, bestimmen diese und nicht irgendwelche Gesetze, die hier herangezogen werden. Ich würde mir als Eltern Sorgen machen, wenn meine Tochter, die gerade ihre Eierschalen abgeworfen hat, als Minderjährige mit einem Volljährigen Sex haben will. Wenn ein Mädchen mit 14 schon läufig wird, kann es Probleme geben.


Libertinaerer  16.10.2019, 09:03
Was im Haus der Eltern abläuft, bestimmen diese und nicht irgendwelche Gesetze, die hier herangezogen werden.

Und was außerhalb des Hauses der Eltern abläuft, bestimmen sie nicht, sondern die Gesetze, die hier herangezogen werden. 8-)

Ich würde mir als Eltern Sorgen machen

Dein persönliches Problem.

wenn meine Tochter, die gerade ihre Eierschalen abgeworfen hat, als Minderjährige mit einem Volljährigen Sex haben will.

14 Jahre lang war den Ü14 der Sex mit ihr verboten. Zeit (und mit U14-Freunden auch wohl Gelegenheit) genug, die eigene Tochter auf den Tag vorzubereiten - und dich deinen Ängsten zu stellen.

Wenn ein Mädchen mit 14 schon läufig wird, kann es Probleme geben.

Mit übergriffigen Eltern kann es auch Probleme geben.

Letztlich sieht die Rechtsprechung die größeren Probleme bei übergriffigen Eltern ...
... die dann entsprechend ggf. auch abgestellt werden. 8-)

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Demelebaejer  16.10.2019, 09:41
@Libertinaerer

Ein läufiges Mädchen bekommt mehr Probleme bezüglich seines Ansehens als besorgte Eltern.

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Libertinaerer  16.10.2019, 09:52
@Demelebaejer

Nun ja, man muss schon arg verpeilt sein, um da a) ein Problem für das "Ansehen" einer 14-Jährigen mit Freund zu sehen und b) auf dieses "Ansehen" überhaupt auch nur einen Hühnerfurz zu geben.

Sexualpädagogen wie auch Juristen haben z.B. eher Verständnis für Jugendliche und wenig bis gar kein "Ansehen" für solch verpeilte Eltern. 8-)

Wie auch immer: Unser Recht schützt jedenfalls auch und gerade die Selbstbestimmung vermeintlich "läufiger" Jugendliche ausdrücklich vor solch verpeilten Eltern, denen das nicht passt.

Insofern können die dann in ihrem Haus rumsitzen und schmollen bis sie schwarz werden, während ihr Töchterlein halt woanders glücklich juchzend auf ihrem Freund rumreitet ... 8-)

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Demelebaejer  16.10.2019, 12:47
@Libertinaerer

Ja, alles wird gut, und dem Mädchen geht der Ruf voraus als "Matratze", die die Betten wechselt wie andere die Hemden. Aber Sexualpädagogen und Juristen finden das ja gut so, und das Forum hier füllt sich mit entsprechenden Fragen. Das Mädchen sollte sich der Meinung der Eltern anpassen, so lange sie noch minderjährig ist. Über "Hühnerfürze" wird hier oft diskutiert.

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Libertinaerer  16.10.2019, 13:36
@Demelebaejer

Das Recht schützt Jugendliche ausdrücklich vor Menschen, die ihnen beim Thema Sexualität vorschreiben möchten, was sie tun "sollten" und was nicht.

Das Recht tut das beim übergriffigen Vergewaltiger, wie auch bei übergriffigen Eltern. Beide jeweils auf ihre krude Weise an sich selbst denkend, und ganz bestimmt nicht an das Wohl der Jugendlichen.

Und was Vergewaltiger und/oder Eltern davon halten, braucht erfreulicherweise niemanden zu interessieren ...
... überraschen tut diese (Un-)Geisteshaltung bei den üblichen Verdächtigen allerdings auch nicht. Genau deswegen haben wir solche Schutzgesetze ja. 8-))

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Demelebaejer  16.10.2019, 15:10
@Libertinaerer

Alles trockene unrealistische Gesetzestexte! Was haben Eltern mit Erziehungspflicht gegenüber einer 14-Jährigen mit Vergewaltigern zu tun. Die 14-Jährige, abhängig von der Eltern Geld, soll also die Eltern-Zustimmung zum GV ihrer Tochter einklagen?

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Libertinaerer  16.10.2019, 18:08
@Demelebaejer
Alles trockene unrealistische Gesetzestexte!

? Du machst nun nicht gerade den Eindruck, als wenn Du diesbezügl. Gesetze und Rechtsprechung kennen würdest. ^^

Was haben Eltern mit Erziehungspflicht gegenüber einer 14-Jährigen mit Vergewaltigern zu tun.

Beide verstoßen gegen Gesetze, wenn sie die sexuelle Selbstbestimmung anderer nicht achten. Und beide habe für ihre Rechtsbrüche oft irgendwelche dummen Ausreden ...

Die 14-Jährige, abhängig von der Eltern Geld

Nein. Übergriffigen Eltern wird ggf. das Sorgerecht entzogen, und ihr Kind zieht erst in "betreutes Wohnen", später dann in eine eigene Wohnung.

Die Kosten dafür holt sich das Sozialamt ggf. von den Eltern zurück ...

soll also die Eltern-Zustimmung zum GV ihrer Tochter einklagen?

Muss sie nicht. Macht sie einfach.

Wenn die Eltern was wollen, müssen schon sie klagen. Und wenn sich die Eltern daneben benehmen, dann steht schnell das Jugendamt auf der Matte.

Die sind, ebenso wie die Familiengerichte, gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen des Kindeswohls in Familien abzustellen.

Jugendlichen intime Beziehung zu verweigern, IST eine gravierende Gefährdung des Kindeswohls.

Das magst Du anders sehen, aber deine Meinung interessiert niemanden bei Verstand. 8-)

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Demelebaejer  16.10.2019, 19:24
@Libertinaerer

Alles wird gut. Solche Absurditäten muss ich nicht mehr lesen. Wenn die 14-Jährige keinen Sex haben soll, ist ihr Kindeswohl gefährdet, muss das Jugendamt dies möglich machen, indem sie sich vor der Tür der Tochter stellt, damit dIe Eltern nicht einschreiten können. Kondome können sie dann auch noch kostenlos mitbringen, damit hier nicht die nächste Anfrage kommt: "Bin 14 und ungewollt schwanger. Was tun?" Danke für die nette Diskussion.

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Libertinaerer  16.10.2019, 19:59
@Demelebaejer

Ähm, Sex ist nicht nur möglich in einer Wohnung, mit einem durchgeknallten Vater an der Tür. Schon gleich gar nicht, wenn die Tochter gar nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil denen das Sorgerecht entzogen wurde. 8-)

Und DU musst genau NULL lesen (wäre ja wohl auch ohnehin sinnlos). Ggf. erklärt dir das dann einfach ein Richter. :)

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Libertinaerer  17.10.2019, 01:00
@Demelebaejer

Jep, GANZ bestimmt. :)

Wer will, kann es nachlesen. 8-)

Und großmäulige "Was Recht ist, bestimm ICH!"-Lachnummern, mögen Richter ganz besonders ... ^^

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Demelebaejer  17.10.2019, 09:21
@Libertinaerer

Was, mein Lieber, hat die Frage der FS mit einem Richter zu tun, und welche Kompetenz hast du, einer 14-Jährigen den Klageweg gegen ihre Eltern zu empfehlen, damit sie danach ohne Probleme GV mit einem Volljährigen haben kann?

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Libertinaerer  17.10.2019, 10:36
@Demelebaejer
Was, mein Lieber, hat die Frage der FS mit einem Richter zu tun

Hmm, erwischt.

Ich habe keine Ahnung, was "Können meine Eltern meinen 18 jährigen Freund anzeigen, wenn wir Sex haben?" mit der Justiz bzw. einem Richter zu tun haben könnte ... ^^

Von dem beißenden Spott mal abgesehen, rede ich HIER allerdings nicht mit der FS, sondern mit DIR, bzw. ich möchte (irgendwann) etwaig Mitlesenden deutlich machen, dass dein schwadronieren bezügl. " Eltern-Zustimmung zum GV" oder "das Mädchen sollte sich der Meinung der Eltern anpassen, so lange sie noch minderjährig ist" nicht das ist, was die Natur vorsieht - und in Folge auch das Recht, dem das Wohl der Kinder, NICHT das Wohlgefühl der Eltern, als oberste Priorität vorgegeben ist: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

Weder "sollten" die Kinder sich der "Meinung der Eltern anpassen", ratsam ist es auch nicht, müssen müssen sie es schon garnicht, geschweige denn, dass die Eltern "zustimmen" müssen, wenn ihr jugendliches Kind GV haben möchte. In welchem Jahrhundert lebst Du mental eigentlich? =:-o

welche Kompetenz hast du, einer 14-Jährigen den Klageweg gegen ihre Eltern zu empfehlen, damit sie danach ohne Probleme GV mit einem Volljährigen haben kann?

Die Kompetenz juristischer Bildung in Theorie und Praxis? 8-)

Und das ist übrigens kein Hexenwerk, denn Gesetze und Rechtsprechung sind diesbezügl. sehr deutlich - wenn man denn nicht in einer selbstgemachten oder erzieherisch aufoktroyierten "Wahrnehmungsblase" gefangen ist.

Die hier relevanten Gesetze, sowie die daraus folgende Umsetzung bei einem realen Fall, nebst gerichtlicher Begründung, warum die Gesetze - selbst in extremen Fällen (von Banalitäten wie "18-Jährigem Freund", ernsthaft?, WEIT entfernt) - so zu interpretieren sind, habe ich hier übrigens erst vor wenigen Tagen genauer ausgeführt:

https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

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Demelebaejer  17.10.2019, 11:11
@Libertinaerer

Danke für deine Erklärung. Ich habe eigentlich erwartet zu lesen: Vater mit einer 14-jährigen Tochter, der sich freut, dass sie täglichen GV mit ihrem 18-jährigen Freund nach den Hausaufgaben hat, um ihren Charakter weiterzubilden.

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Libertinaerer  17.10.2019, 11:39
@Demelebaejer

ICH freue mich jedenfalls mit, wenn meine Tochter glücklich ist (auch mit 14 - und von mir aus auch während der Hausaufgaben). Auch und gerade ihr Sexual- und/oder Beziehungsleben betreffend.

Meine Eltern waren da nicht anders, und haben ihren Kindern da jedenfalls auch keine blödsinnigen Beschränkungen auferlegt. Und die waren keine "Hippies", sondern Jahrgang 1930.

Ihre Kinder waren glücklich, genossen ihre Kindheit und Jugend (auch sexuell), entwickelten ihre Sexualität ganz hervorragend, und alles, was ich als Erwachsener später über Sexualität, Sexualpädagogik und das diesbezügl. Recht gelernt habe, zeigt, wie absolut richtig sie damit lagen.

Du kannst also davon ausgehen, dass ich KEINERLEI Verständnis für solche Leute wie dich habe. Nicht für ihren Mangel an Empathie, nicht für ihren Mangel an diesbezügl. Bildung ...
...auf dem Rücken ihrer Kinder, deren Rechte ignorierend, die ihre Kinder aus sehr guten Gründen haben, und zu deren Schutz sich unser Staat verpflichtet hat.

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Demelebaejer  17.10.2019, 12:29
@Libertinaerer

Ja, ist mir klar. Ich erinnere mich eben noch an deine Frage, in welchem Jahrhundert ich lebe. Fehlte noch das Wort "Spießer". Ich verfolge mit Sorge den fortschreitenden Werteverfall in unserer Gesellschaft. Alle Macht den Kindern und Minderjährigen. Eltern finanzieren alles. Ihre Erziehungswerte werden respektlos abgetan. Sogar Richter sollen in die Familien hineinwirken. Tolle Familienverhältnisse entstehen dadurch. Einfach nur schrecklich.

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Libertinaerer  17.10.2019, 13:03
@Demelebaejer
Ihre Erziehungswerte werden respektlos abgetan.

DEINE. Und "Werte" ist da wohl kaum die passende Bezeichnung, wenn Gesetze vor ihnen schützen müssen ...

Sogar Richter sollen in die Familien hineinwirken.

MÜSSEN. Die Zeiten sind erfreulicherweise vorbei, in denen manche Gestalten anderen Menschen rücksichtslos ihren Willen aufzwingen dürfen ...

Einfach nur schrecklich

... oder anders formuliert: Dass es Menschen gibt, die es "schrecklich" finden, wenn sie daran gehindert werden, rücksichtslos ihre Auffassungen anderen aufzwingen (zumal besonders schutzbedürftigen weil ansonsten von ihnen abhängigen Kindern), ist exakt der Grund, warum es diese Gesetze überhaupt gibt, ja, (leider) geben muss.

Und wirklich niemand wird überrascht sein, dass Menschen wie DU das anders sehen ...

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Demelebaejer  17.10.2019, 14:15
@Libertinaerer

Überaus interessante Informationen von dir. Wirklich. Wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr erziehen dürfen, sondern Laizzesfair-Stil praktizieren sollen. Ich denke, die Kirchen sind da anderer Meinung.

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Libertinaerer  17.10.2019, 14:42
@Demelebaejer

Tja, offensichtlich unterscheidet sich die Erziehung, die "die Kirchen" (oder wohl konkret eher die katholische Kirche oder Pfingstkirchler, Zeugen Jehovas, ... und vergleichbare "kinderfreundliche Sekten") für gut halten, von der Erziehung, die die Pädagogen für gut halten. 8-)

Und offensichtlich neigt der Gesetzgeber, CDU hin, CSU her, eher zur Auffassung der Pädagogen. :)

Freu dich also einfach daran, dass es überhaupt noch Kirchen gibt, die allerlei Blödsinn verbreiten dürfen, und auch damit weiter zu ihrem stetem Niedergang beitragen ... ^^

Heitere Grüße von einem lutherisch getauften und wg. "kirchlicher Sexualmoral" ausgetretenem Atheisten. :)

PS: Du darfst die Menschen dann gerne nach deinem Tod in der Ewigkeit in deinem Sinne umerziehen. ^^ Hosianna! ;)

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