Sex mit 14 jährigen?

19 Antworten

Nein, wenn er 14 gewesen ist, dann ist das in Ordnung.

Kann das Konsequenzen für mich haben?

Praktisch nicht.

Theoretisch wären dir verboten:

  • § 174 StGB: Vorliegen, mindestens aber Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses (es scheitert schon daran, dass offensichtlich kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt - da erübrigt sich ggf. die Frage, ob es missbraucht wurde oder nicht).
  • § 182 Abs. 1 StGB: Ausnutzung einer Zwangslage (liegt nicht vor).
  • § 182 Abs. 2 StGB: Entgelt (Geld oder Geschenke), damit er mit dir Sex hatte (LOL).
  • § 182 Abs. 3 StGB: Ausnutzung des Fehlens der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (extrem unwahrscheinlich, dass ihm diese Fähigkeit fehlt, womit sich die Frage erübrigt, ob das Fehlen ausgenutzt wurde oder nicht - sollte beides unwahrscheinlicherweise doch zutreffen, könntest Du dennoch nicht bestraft werden, da er über sein Alter gelogen hat (§ 16 StGB) - das Gesetz betrifft nur U16).
Rechtlich seid ihr auf der sicheren Seite:

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern eines 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Kosmos500  27.03.2023, 14:53

NEIN, das stimmt so nicht.

In den meisten Ländern ist das Jugendschutzalter deutlich höher. Zb Schweiz 16 Jahre mit einem max. Altersunterschied von 3 Jahren.

Grundsätzlich sollte man Verantowrtungsvoll sein und den Ausweis kontrollieren, sonst kommt man auch in DE wegen Ausnutzung Jugendlicher in teufels Küche und vor die Justiz.

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RFahren  27.03.2023, 15:00
@Kosmos500

Andere Länder, andere Sitten (und Gesetze).

Hier ging es bislang um Deutschland.

Einen Straftatbestand wie „Ausnutzung Jugendlicher“ kennt das deutsche Recht nicht (und auch kein mir sonst bekanntes Land) - daher interessiert das erstmal keinen Richter…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Libertinaerer  29.03.2023, 04:00
@Kosmos500
den meisten Ländern ist das Jugendschutzalter deutlich höher

Ich verstehe ja, dass Du als dich selbst "Radikalfeministin" Nennende glücklich bist, über die Gesetze in solch radikalfeministischen Ländern wie Saudi-Arabien.

Aber im "normalfeministischen" Europa, liegt das Schutzalter (NCHT "Jugendschutzalter" - was soll das sein sein? 🤪) in den meisten Länder deutlicn niedriger (also "deutlich" nach offenbar deinem Verständnis von "deutlich").

Grundsätzlich sollte man Verantowrtungsvoll sein und

... mit seinen Behauptungen bei der Wahrheit bleiben

den Ausweis kontrollieren, sonst kommt man auch in DE wegen Ausnutzung Jugendlicher in teufels Küche und vor die Justiz.

Wohl kaum:

  1. iEnen Sttaftatbestand "Ausnutzung Jugendlicher" gibt es nicht (nun ja: doppelt gut hält besser -normalerweise 🤭).
  2. Gemäß BGH basiert Beziehung auf Vertrauen, und Kontrolle würde dem zuwiderlaufen. Und was die Menschen DEINER Meinung nach tun "sollten", sollte man wohl besser nicht tun. 🤭
  3. Im Gegenteil führt die Rechtslage in Deutschland sogar dazu, dass Personen ggf. nicht für Sex mit insbes. sogar 12/13-Jährigen bestraft werden können, wenn die z.B. über ihr Alter geschwindelt haben (§ 16 StGB). Der Staat sieht sich als Beschützer von indern, weniger als künstliche Hormonbremse schwer Pubertierender - im Gegensatz zu wohl manchen Selbstberufenen ...

All das kann und sollte man Wissen, bevor man (wiederholt) drauflosplappert. Auch ein Beispiel, warum "sollte" und "müssen" eine unterschiedliche Bedeutung haben ...

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Nein, 14 ist legal. es sei denn gegen seinen Willen

Solange du ihn nicht missbraucht hast und er es auch nicht so wiedergibt, hast du nichts zu befürchten.