Jugendstrafe für Sex mit 13-Jähriger.

13 Antworten

Auch als Jugendlicher (ist er), der mit einem Kind (ist sie) sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt, kann er angezeigt werden, das zur rechtlichen Lage. In der Praxis wird dies wohl eher von den Eltern des Mädchens ausgehen.

Sexuelle Handlungen habe ich extra betont, das fängt nämlich wesentlich früher an, als miteinander zu kopulieren. Ein Gericht hat auch einmal einen Zungenkuss als sexuelle Handlung gewertet, die Entscheidung wurde aber nicht ohne Kritik gefällt und hier ging es um eine Handlung eines Erwachsenen gegenüber einem Kind.

Zur Strafe: Das http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html kann man hier nur sehr bedingt als Maßstab nehmen, da eben Jungendstrafrecht zur Geltung kommen würde!

Wahrscheinlich wäre die Strafe ein unheimlich peinlicher Prozess und ein paar Arbeitsstunden.

Beim Jugendstrafrecht steht das "bestrafen" nicht an erster Stelle, die Erziehung überwiegt.

Das ist in einem solchen Fall, wenn das Opfer die Straftat bewusst möchte, natürlich besonders schwer.

Ich habe auf Anhieb keine Beispiele zu Strafsätzen in solchen Fällen gefunden, aber Google ist ja auch dein Freund.

BadBoy4ever  12.04.2012, 13:04

Es könnte auch bei einer Ermahnung bleiben.

Letztendlich entscheidet der Richter und gerade hier wird Richter A anders entscheiden als Richter B.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, bei solchen "Straftaten" sowieso.

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Ihr seid echt gut.

Wenn es hier heißt 21 Jähriger mit 15 Jähriger packen hier alle "Verführung Minderjähriger" aus und behaupten,das sei strafbar.

Und in diesem Fall,wo es wirklich strafbar ist,meint ihr alle,es wäre legal. xD

§176 StGB:"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

mmartinn  02.01.2014, 00:43

in diesem fall wird es ne Geldstrafe werden. kannte mal einen der hatte genau das Problem=paar tausend euro geldstrafe

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mmartinn  02.01.2014, 00:44
@mmartinn

natürlich nur wenn sie zur Polizei geht und sagt sie vergewaltigt wurde

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Die beiden sollten warten, bis sie 14 ist! Und nicht spekulieren! Bis dahin können sie schon mal zum Frauenarzt gehen! Viel Spaß!

eigentlich ist es nicht unbedingt strafbar, es liegt nur 1 jahr altersunterschied zwischen den beiden

Wahrscheinlich keine, weil er nur ein Jahr älter ist. Das kömmt aber auf den Einzelfall an.

GoetheDresden  12.04.2012, 13:05

Das ist Quatsch. Ab 13 ist ein Kind strafmündig und Sex mit Kindern unter 14 ist in Deutschland lt. StGB verboten und wird mit 6 Monaten bis 10 Jahren Haft bestraft.

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