Ist das strafbar wenn ich einen Jungen einfach so küsse?

13 Antworten

Was für ein Unsinn hier geschrieben wird. Jeglicher Versuch eine andere Person zu küssen (gleich ob Mann oder Frau) ist strafbar. 

Ein Kuss (ohne Einverständnis) ist eine sexuelle Nötigung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 EUR geahndet werden. So das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm am 26.02.2013. 

Bei Minderjährigen ist das aktuell reine Auslegungssache.

@Pinguin. Ich bezweifle das §183a Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt. Eine sexuelle Handlungen ist es erst dann, wenn sie in irgendeiner Form sein Geschlechtsteil berühren würde bzw. an jener Stelle über seine Hose streift. 

Also ich denke, dass er dich weder anzeigen wird, noch das du dir ernsthaft wegen einer versuchten Kusses im Alter von 15 Jahren Gedanken machen musst, gleich als Sexualstraftäter bei der Polizei vorgeladen zu werden. 

Wenn er es nicht will wird er dich entweder wegstoßen oder dir vielleicht eine auf die Backen geben. Wenn er allerdings "Nein" oder "Mach das nie wieder" sagt, dann halte dich dran. Bedingungslos. 

Wenn du 17 bist solltest du aber Küsse oder ohne Einwilligung lieber unterlassen. Das neue Sexualstrafrecht das vor ein paar Wochen im Bundestag beschlossen wurde, geht auch mit Küssen und Grabschen äußerst radikal um. 

-M. 



Also...Wo fange ich mal an? ^^

Diese Zwei sind in einer Beziehung. Ich rate dir davon ab, sie zu zerstören. Es wird zu 99% nach hinten los gehen. Ich würde mich nicht an sowas einmischen. Aber du kannst auch natürlich warten, bis die irgendwann Schluss haben. Aber wer weiß, wann dieser Zeitpunkt überhaupt kommt? Also meine Meinung ist, dass das Zeitverschwendung für dich ist. Aber du musst entscheiden, was du für richtig hälst. Aber komm gar nicht auf die Idee deren Beziehung kaputt zu machen...Das wird dann starke Konsequenzen haben. Ich spreche aus Erfahrung.

Mein Tipp: Hab Geduld. Der Richtige wird schon irgendwann kommen. Da bin ich mir ziemlich sicher. Die Liebe kann man nicht suchen. Die Liebe kommt zu einen selbst, wie Schicksal. Du bist noch 15 Jahre alt. Du bist noch ziemlich jung. Du hast alle Zeit der Welt...Trotzdem wünsche ich dir das Beste. Ich hoffe du bekommst den Richtigen...

Auf einem Kommentar von dir habe ich gelesen, dass du nicht weist, wie man küsst. Stell dir einfach vor, dein zukünftiger Freund hätte einen Muffin-Mund haha. Und den würdest küssen. Aber genüsslich haha. Was aber normal ist, dass man einen Fehler machen kann, beim ersten Kuss. Aber Übung macht den Meister. Üb mit vielleicht mit deiner besten Freundin zsm.

Viel Glück

Alles Gute

Dein Freund, Deniz ;-)^^

Lass das bloß bleiben! Ich glaube zwar kaum, dass er dich wegen sexueller Belästigung anzeigt, aber du hast deine Chance verpasst. Ich jedenfalls würde jemandem, der mir kein Interesse signalisiert hat und jetzt plötzlich wieder ankommt mit bussibussi und so, von vornherein den Laufpass geben. Des wirkt dann einfach falsch und verstellt, verstehst du?

Strafbar ist es in dem Sinne nicht, aber er wird es auch nicht gerne haben, wenn du ihn vor anderen Leuten einfach so küsst... das kann sehr peinlich sein. Lass es also besser bleiben, such dir was anderes.

Alles Gute und viel Glück bei der Suche;)

Strafbar ist das nicht, aber peinlich. Du schreibst zwar das er Interesse hat, aber auch eine Freundin. Und die hat er entweder weil er in sie verliebt ist oder um dir eins auszuwischen. ;) Bei einem Kuss kann man sich zu 95 % nicht vertun. Meist kann man die Signale des gegenüber gut deuten. In dem man sich schon nah ist, oder immer weiter auf diese Person zu rückt. Stürmt man auf die Person zu und küsst sie, dann hat diese keine Chance zu fliehen. Also einfach schnappen ohne vorher Zeichen zu geben ist eher nicht nett.

Hallwiegehtsdir 
Fragesteller
 30.07.2016, 13:18

Ich mach das sowieso nicht mehr. Ist mir zu riskant und wie du gesagt hast, wäre das ja auch echt peinlich.

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Mit Einverständnis nein, sonst ja.

Also der Junge muss einverstanden sein, sonst ist es strafbar :D

Jeder legt Gesetze anders aus. Strafverfolgung meistens nicht.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.



daria78  27.07.2016, 21:30

Sorry, aber bei der Antwort musste ich echt lachen

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