Was für ein Unsinn hier geschrieben wird. Jeglicher Versuch eine andere Person zu küssen (gleich ob Mann oder Frau) ist strafbar. 

Ein Kuss (ohne Einverständnis) ist eine sexuelle Nötigung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 EUR geahndet werden. So das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm am 26.02.2013. 

Bei Minderjährigen ist das aktuell reine Auslegungssache.

@Pinguin. Ich bezweifle das §183a Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt. Eine sexuelle Handlungen ist es erst dann, wenn sie in irgendeiner Form sein Geschlechtsteil berühren würde bzw. an jener Stelle über seine Hose streift. 

Also ich denke, dass er dich weder anzeigen wird, noch das du dir ernsthaft wegen einer versuchten Kusses im Alter von 15 Jahren Gedanken machen musst, gleich als Sexualstraftäter bei der Polizei vorgeladen zu werden. 

Wenn er es nicht will wird er dich entweder wegstoßen oder dir vielleicht eine auf die Backen geben. Wenn er allerdings "Nein" oder "Mach das nie wieder" sagt, dann halte dich dran. Bedingungslos. 

Wenn du 17 bist solltest du aber Küsse oder ohne Einwilligung lieber unterlassen. Das neue Sexualstrafrecht das vor ein paar Wochen im Bundestag beschlossen wurde, geht auch mit Küssen und Grabschen äußerst radikal um. 

-M. 



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