Ich 22 wurde von 16-jähriger nach Sex Chat gefragt. Ist es strafbar?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, ist nicht strafbar. Ihr dürftet ja auch realen Sex haben (und davon Videos machen).

  1. Ist es nur ein Nacktvideo (wie am FKK-Strand/unter der Dusche), interessiert es eh niemanden.
  2. ist es ein pornografisches Video (Betonung/Großaufnahme der Vagina, gespreizte Beine, Masturbation), dann handelt es sich um "Jugendpornografie".
  3. U.a. Herstellung und Besitz von JuPo sind gesetzlich beschränkt (§ 184c StGB). Ein generelles Verbot gilt aber nur für JuPo fremder Menschen, nicht von dir persönlich bekannten. Für den persönlichen Gebrauch ist der Besitz nämlich ausdrücklich erlaubt, wenn die abgebildete/n Person/en dir dies erlaubt/erlauben. Die Einwilligung gilt mit der freiwilligen Zusendung als erteilt! 8-)

Folgende Einschränkungen hast Du zu beachten:

  • Die Weitergabe an Dritte ist für dich strafbar.
  • Der Besitz durch Dritte ist für diese strafbar.
  • Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden! Löscht Du das Video dann nicht, so würdest Du dich wg. unerlaubten Besitzes von JuPo strafbar machen.

Da diese Einschränkungen ja kein Problem darstellen, kannst Du das Video ansonsten legal behalten, bis Du in die Grube fährst. ;) Oder bis das Gesetz verschärft wird (unwahrscheinlich).

Aber Warnung: Es gibt Staaten, die haben für (verbotene!) "Kinderpornografie" eine Altersgrenze nicht von 14 wie wir, sondern von 18! In SOLCHEN Ländern wäre der Besitz eine Straftat.

Kann dir als Deutscher natürlich egal sein! Aber ich würde es nicht gerade aufs Handy packen, und damit dann Urlaub z.B. in den USA machen! =;-o

Auch ist es suboptimal, es in die Cloud zu packen - zumindest wenn der Server in den USA steht.

Um jegliche Probleme zu vermeiden (man denke nur an Einbruch/Diebstahl) sollten grundsätzlich alle sensiblen Geschäfts- und privaten Daten lokal auf dem Rechner und den Backups verschlüsselt sein! VeraCrypt ist da das Programm der Wahl. Daran beißt sich selbst die NSA die Zähne aus! 8-)

Meines Erachtens liegt hier kein Fall von Kinderpornographie vor, da sie nach dem Gesetz kein Kind mehr ist.

Allerdings könnte hier § 184c Abs. 3 StGB wegen des Besitzes von jugendpornographischer Schriften greifen:

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
jodelBoy  02.10.2018, 01:01

das gilt aber meines wissens nicht, wenn die minderjährige (über 14 jährige) Person die Bilder/Videos freiwillig an dich schickt.

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YvonneM2508  02.10.2018, 08:03
@jodelBoy

Alleine der Besitz solcher Bilder/Videos stellt schon einen Straftatbestand dar. Deswegen habe ich die Textpassage auch unterstrichen. Nach dieser spielt es keine Rolle, wie man in Besitz dieser Bilder/Videos gekommen ist, oder ob die Minderjährige es freiwillig gesendet hat oder nicht.

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Libertinaer  03.10.2018, 06:54
@YvonneM2508
Alleine der Besitz solcher Bilder/Videos stellt schon einen Straftatbestand dar.

Unsinn!

Deswegen habe ich die Textpassage auch unterstrichen. Nach dieser spielt es keine Rolle, wie man in Besitz dieser Bilder/Videos gekommen ist

Echt jetzt? Du pickst dir die Gesetzesstellen raus, die dir so passen, und "vergisst" den Rest?

Oder ist deine Aufmerksamkeitsspanne für längere Texte zu kurz?

Du zitierst Absatz 3, und im Absatz 4 steht, dies sei "nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."

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Punkt 1 - Ab 14 ist sexuelle Selbstbestimmung.

Punkt 2 - Sie hat Dir die Bilder freiwillig gesendet.

Punkt 3 - Du darfst Sie aber nicht weiter verbreiten, da die junge Dame das Recht am eigenem Bild hat

kurz - NEIN

vogeljuba  01.10.2018, 21:32

schau §184 stgb

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daZap  02.10.2018, 08:29
@vogeljuba

Nunja, der private Gebrauch ist da aber nicht geregelt. Nur alles mit Verbreitung, und da ist es ja logisch. Mal anders gefragt: Eine Dame unter 18 schickt mir eindeutige Fotos und zeigt mich dann wegen Kinderpornos an. Wie soll ich mich da den als Empfänger schützen? Wie sollte dies dann juristisch belangt werden?

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daZap  03.10.2018, 08:26
@vogeljuba

LOL - und? Das greift da nicht. Gegen wenn ist den Deiner Meinung nach eine Straftat geschehen?

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Wenn sie 15 wäre dann wäre das glaub ich schon strafbar.

Ich weiß ja nicht, wo in diesem §184 Stgb steht das das nicht erlaubt sein sollte.. :P

https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

Woher ich das weiß:Recherche
daZap  02.10.2018, 08:30

Kapier ich auch nicht.

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Libertinaer  03.10.2018, 06:59

Da das dort nirgendwo steht, warum postest Du den Link dann? :-o

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Libertinaer  03.10.2018, 12:18
@d5001252

Jo, stimmt! Auch gerne mehrfach. =:-o

Aber soweit war ich noch nicht, als ich bei deiner Antwort war. :-)

Vom uferlosen Ausmaß des Elends ganz zu schweigen! ^^

hat der support aber wohl entsirgt.

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