Habe ich mich strafbar gemacht?

5 Antworten

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So lange Du sie nicht bedrängt / genötigt hast und sie keine Anzeige erstattet - bzw. ihre Eltern - sollte es ohne Konsequenzen bleiben.

Ob das Verhalten deswegen i. O. ist steht auf einem anderen Blatt.

Das hat nichts mit 16 zu tun. Wenn sie es nicht will, ist das so oder so sexuelle Belästigung. Wenn sie es unmissverständlich auch will, hast du dich nicht strafbar gemacht.

U 14 wäre, egal wie man es dreht, eine sexuelle Handlung an Kindern und somit strafbar.

Sie ist 16 alles gut. Wenn sie freiwillig darüber redet ist es nicht strafbar

XYZ28 
Fragesteller
 09.05.2022, 19:01

Ich habe sie ja gefragt

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Nein, du hast dich nicht strafbar gemacht....

Wenn sie sich dadurch belästigt gefühlt hat könnte das schon Konsequenzen haben.