Eine 14-jährige mit einem 19-jährigen?

2 Antworten

Für welches Land fragst du?

Für Deutschland gilt das Verbot sexuelle Handlungen an Kindern (U14) vorzunehmen (§ 176 StGB). Volljährige dürfen in der BRD mit Jugendlichen (14 - 18) Sex haben, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wird (§ 182 I StGB), keine Entgelt gezahlt wird (§ 182 II StGB) und die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren nicht ausgenutzt wird (bei Ü21 mit U16 und wird nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt, § 182 III StGB). Weiterhin darf kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen (§ 174 StGB).

Merke also:

  • mit Kindern ist es ausnahmslos verboten
  • mit Jugendlichen erlaubt, außer es sind besondere es sind die im Gesetz aufgeführten Punkte gegeben
Libertinaer  17.07.2018, 22:19

Schön, hier mal eine so korrekte Antwort zu lesen! :)

(Mal von der Kleinigkeit abgesehen, dass die Ausnutzung einer Zwangslage generell bei Minderjährigen verboten ist - also nicht nur für Volljährige.)

Ergänzend:

und [bei Ü21 mit U16] die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren nicht ausgenutzt wird

Wobei das faktisch kaum möglich ist: https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622

Ja, auch die Eltern dürfen grundsätzlich eine solche Beziehung nicht verbieten: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

PS: 19 & 14 ist in Deutschland legal und auch in Österreich. In der Schweiz hingegen nicht (bis 16 ist dort offiziell ein max. Altersabstand von 3 Jahren erlaubt).

PPS: Miteinander dürfen Kinder natürlich.

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YvonneM2508  17.07.2018, 23:14
@Libertinaer

Dass das Ausnutzen der Zwangslage generell bei Minderjährigen verboten ist, ist mir klar. Ich habe das mit dem 'Volljährig' nur dazu geschrieben, da der Fragesteller von 19-jährigen geschrieben hat.

Das Eltern solche Beziehungen grundsätzlich nicht verbieten dürfen, ist mir ebenfalls klar. Das Urteil kenne ich auch.

Vielen Dank für den Hinweis mit Österreich und der Schweiz, da habe ich wieder was neues gelernt.

Stimmt, dass Kinder miteinander dürfen, hätte ich auch noch dazu schreiben können. Hat aber eigentlich nicht direkt was mit der Frage zu tun, da genaue Altersangaben gemacht wurden, weswegen ich es weggelassen habe.

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Ja, solange der Sex nicht unter Zwang erfolgt oder bezahlt wird.

In dem Alter können die Eltern das nicht mal mehr blockieren, aber sie können natürlich ihm den Zugang zum Haus verweigern oder ihr den Umgang mit ihm.

Libertinaer  17.07.2018, 22:24
sie können natürlich ihm den Zugang zum Haus verweigern

Richtig.

oder ihr den Umgang mit ihm.

Falsch.

Das würde gegen ihr Umgangsrecht verstoßen.

Ausnahme von der Regel: Der Partner gefährdet das Kindeswohl z.B. durch "Verführung zu Alkohol/Drogen oder [religiösem] Sektierertum".

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