Darf man sich öffentlich ein pinkeln?

3 Antworten

Hallo Blaubeerchen24,

in sehr vielen Städten und Gemeinden ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Wasser irgendwo auf der Straße oder auch in Grünanlagen zu hinterlassen.

Das hätte eine Person nicht getan, wenn alles Wasser in der Kleidung verbliebe. Wie jemand mit der eigenen Kleidung umgeht, mag eher eine persönliche Angelegenheit sein.

Ein sog. öffentliches Ärgernis (das sehr oft eher ein persönliches dann ist und als öffentlich schnell dargestellt würde) sehe ich nach meiner Rechtsauffassung nicht gegeben: es handelt sich nicht um eine direkte sexuelle Handlung, und die Assoziatino daran wäre juristisch sicherlich abzuwehren.

Muss man aber dringend, so hat sich schon eine ganze Menge - wir dürfen da von der Größenordnung von einem halben Liter reden - Wasser angesammelt haben. Diese Menge wird nicht in der Kleidung verbleiben, sondern daran herunter tropfen oder fließen, damit auf den Boden gehen.

Die Frage bleibt: wohin jetzt mit dem Wasser, wenn keine Toilette in der Nähe ist? Dann eher noch in einer Grünanlage etwas weg vom Weg oder sonst in einen Gully. Da wird nicht überall ein*e Kläger*in sein, damit auch kein*e Richter*in. Jetzt kann man sagen: vorher auf's Klo - doch habe ich es auch schon erlebt, dass es dann doch auf dem Weg nach Hause sehr dringend wurde.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Es ist leider so, wenn es nicht mehr zu halten ist, vieleicht in der Stadt einen Brunnen in eine Dole oder vieleicht an einen Baum machen wird nicht toleriert, aber in der Not den Brunnen in die Hose rein machen darf man aber man wird vielleicht ausgelacht.

Kleiner tip, wenn es mal nicht anders geht als in die Hose zu machen, (geht nur bei Männer) einfach ein Hosenbein runter zu pinken. So sieht es nicht gleich nach einer verpisster Hose aus und ist danach auch angenehmer.

Hallihallo

Sobald du deine Notdurft nicht mehr gezielt verrichten kannst darfsf Du überall hinpinkeln. Du hast quasi keine Wahl mehr. Da kommt kein Gesetzt gegen an. Deine Notdurft ist dein Grundrecht. Man verlangt aber von dir, und das zu Recht, das Du deine Notdurft gezielt verrichten sollst. Zum wohle aller.