Darf eine 15-Jährige mit einem 28-Jährigem zusammen sein? (gesetzlich gesehen)

10 Antworten

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: Strafgesetzbuch (StGB)

7zwerge  03.12.2012, 22:39

Und wenn die Fragestellerin jetzt bestätigt, dass ihre fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird, ist es erlaubt!

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HerzKasper67  03.12.2012, 22:44
@7zwerge

Das bestimmt nicht die Fragestellerin. Zur Not gibt es ein psychologisches Gutachten, das die fehlende Fähigkeit attestiert. Fehlt diese, ist es automatisch ein Ausnutzen desselben, wenn die beiden Sex haben.

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7zwerge  03.12.2012, 22:45
@HerzKasper67

Wenn sie denn ausgenutzt wird. Es gibt auch 15 jährige, die mit 18jährigen schlafen. Auch das ist nicht grundsätzlich strafbar.

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HerzKasper67  03.12.2012, 22:51
@7zwerge

15 und 18 ist juristisch kein Problem. Aber darum geht es ja auch gar nicht.

Ausgenutzt wird die fehlende Fähigkeit unbedingt, sobald die beiden Sex haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die 15jährige nun bescheinigt, nicht ausgenutzt worden zu sein oder nicht.

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7zwerge  03.12.2012, 22:56
@HerzKasper67

Das ist nicht wahr. Und wann wird es denn juristisch ein Problem?

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HerzKasper67  03.12.2012, 23:58
@7zwerge

Solange sie unter 16 ist, darf er nicht älter als 20 sein. Ab 21 ist er "dran".

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uncutparadise  04.12.2012, 09:57
@HerzKasper67

nur bei fehlender sexueller Selbstbestimmung. Und die wird bei unter 16jährigen nicht mal eben so grundsätzlich zum Wohle des Jugendschutzes unterstellt ! Zeigt sich im Gespräch mit dem angeblichen Opfer kein Ausnutzen und die bei 15jährigen bereits zu erwartende sexuelle Selbstbestimmung, zerrt den Kerl keiner vor Gericht. Das ist einfach nicht die Praxis.

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HerzKasper67  03.12.2012, 22:41

Das bedeutet für Euch, dass ER sich strafbar macht.

Davon abgesehen solltest Du mal darüber nachdenken, warum dieser Mann sich auf eine 15jährige einlässt! Sämtliche Motivationen, die mir dazu einfallen, lassen ihn in keinem guten Licht dastehen.

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7zwerge  03.12.2012, 22:44
@HerzKasper67

Es bedeutet, dass er sich strafbar macht, wenn er ihre fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausnutzt.

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HerzKasper67  03.12.2012, 22:49
@7zwerge

Von einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung wird bei einer 15jährigen grundsätzlich ausgegangen - wahrscheinlich aus gutem Grund. Das Gegenteil müsste attestiert werden, was unwahrscheinlich ist. Man bedenke, wie überlegen ein 28jähriger erwachsener Mann hier manipulativ wirken kann, um Sex zu bekommen.

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7zwerge  03.12.2012, 22:55
@HerzKasper67

Okay, ich gebe dir da natürlich im Grundgedanken erstmal recht.

Fakt ist aber: Wird die sex. Selbstbest. nicht ausgenutzt, so ist es erlaubt. Und das ist ja erstmal die Antwort auf die Frage. Wäre es denn grundsätzlich verboten, müsste ja keine "Ausnutzung" attestiert werden...

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HerzKasper67  04.12.2012, 00:04
@7zwerge

Die Ausnutzung wird wird gar nicht attestiert. Attestiert wird per se erstmal gar nichts, weil man grundsätzlich bei einer 14 o.15jährigen ein Missverhältnis zu einem 21++jährigen sieht. Erst wenn die 15jährige den 21++jährigen insofern in Schutz nimmt, dass sie behauptet, diese Fähigkeit trotz ihres jugendlichen Alters schon zu haben, KANN dies ggfls. zu einer psychischen Begutachtung führen.

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uncutparadise  04.12.2012, 10:00
@HerzKasper67

Sorry, aber das ist Quatsch. 15jährigen wird nicht grundsätzlich fehlende Selbstbestimmung attestiert ! Wo bitte hast Du solche Erfahrungen gesammelt ?

Ich hatte mir zwar geschworen, mich nicht mehr in solche moralisch heiklen Diskussionen zu hängen, aber solcher Beziehung grundsätzlich den 182er um die Ohren zu hauen, ist praxisfremd !

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Kaimosi  04.12.2012, 13:41

Grundsätzlich sollte man sich einmal kurz fragen, warum sich ein 28jähriger mit einer 15jährigen einlässt?

Was bringt das dem Mann und was bringt das dem Mädchen?

15jährige Mädchen sind sicher weiter als 15jährige Jungs, nur ist der Unterschied zwischen einem 18-20jährigen nochmal ein Unterschied zu einem 28jährigen, das spielt jenseits der 25 praktisch keine Rolle mehr...ob man dann 5 oder 10 Jahre Differenz hat.

Der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht, das ist nicht so diskutierbar wie das Tempolimit auf einer Bundesstraße...

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uncutparadise  04.12.2012, 23:12
@Kaimosi

Was will wer, was bringt wem was ? Diese ethischen und moralischen Fragen stehen doch hier überhaupt nicht zur Diskussion. Ich bin hier auch nicht angetreten, um einem 15jährigen Mädchen oder einem 28jährigen Jungen meine Ansicht von gut oder böse, normal oder unnormal aufzudrängen oder darüber zu philosophieren.

Der Gesetzgeber hat sich natürlich etwas dabei gedacht, einen § <16 und >21 zu machen, aber er hat eben auch eine Grenze gesetzt, nämlich mit der "fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung". Das Tempolimit auf der Bundesstraße ist übrigens nicht diskutierbar. Das gibt es und wer sich daran nicht hält, bekommt ein Bußgeld. Fertig.

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Bevor sich jetzt hier wieder alle im Pädophilen-Bashing ergießen und wie abartig das ist, lieber mal eine brauchbare Antwort:

Ja, darf sie. In Eurem speziellen Falle bist Du unter 16 und er über 21 und da gibts noch den Spezialfall der Ausnutzung der "fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung", aber das kommt eigentlich nur bei Schutzbefohlenen vor oder das Mädel ist echt noch naiv und wurde gedrängelt etc. Ein normaler 15jähriger Teenie hat bereits eine sexuelle Selbstbestimmung.

Ob diese Sache trotz des rechtlichen OK allerdings viel Zustimmung im Freundes- und Familienkreis findet...

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit dem Thema und den Be

In Deutschland (und Österreich) - ja! Der Paragraf 182, 3 wird nur auf Antrag der Eltern überhaupt in Betracht gezogen, nach Meinung aller maßgeblichen Ausleger (Tröndle etc.) - und das ist seit vielen Jahren auch Gerichtspraxis - ist diese Strafvorschrift ohnehin auf Mädchen nicht anwendbar! Die Geschichte mit dem Gutachten wegen "fehlender geistiger Reife ist Unsinn! Solange Deine Eltren nichts dagegen haben, habt ihr nichts zu befürchten!

Normalerweise gibt es kein Problem, außer der 28jährige ist ihr Lehrer, Trainer, oder so was.

Also liebt und vermehrt euch. :)

uncutparadise  04.12.2012, 10:03

wieso zum henker kommen die richtigen und ordentlichen antworten hier eigentlich so weit unten ? DH.

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Det1965  04.12.2012, 14:56
@uncutparadise

Du mußt davon ausgehen, das GF von Minderjährigen beherrscht wird. (Wie vermutlich 90% des Internets). Und da sind nun mal Meinungen vorherrschend, die nicht immer mit Gesetzen konform gehen.

Speziell bei dieser Frage lag ich aber selbst ne Weile falsch, ich hatte gedacht, dass die sexuelle Selbstbestimmung erst mit 16 losgeht. Wurde dann aber freundlich eines Besseren belehrt, habe dies nachgeprüft und kann seit dem den 14/15 jährigen Mädchen mit Hang zu älteren Freunden Entwarnung geben. (Bis auf diese Einschränkung eben.) :)

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uncutparadise  04.12.2012, 23:13
@Det1965

und trotzdem gibt es hier so viele, die so inbrünstig davon ausgehen, dass es illegal ist.

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In Deutschland ist es erlaubt, ab 14 Sex zu haben. Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Ab 14 kannst du es ja selbst entscheiden, mit welchem Mann du Sex haben möchtest und wenn du dich für den 28 Jährigen entscheidest, spricht nichts dagegen.

Woher ich das weiß:Recherche