Autoversicherung zahlt nicht aus?
Hallo. Hatte einen Schaden hinten links weil einer mir reingefallen ist als mein Auto an der Seitenstraße stand. Dann bin ich zum Autohändler und habe einen KV Anschlag machen lassen so wie es die Versicherung wollte. Anschließend haben die ich gefragt ob ich den Schaden machen lassen werde und ich habe spontan weiss ich nicht gesagt. Dann meinten die dass die mir nicht den KV Anschlag auszahlen werden sondern eine marktüblichen Summe. KV Anschlag war 3000 Euro. Die Versicherung wollte mir nur 1300 - 150 Sb zahlen. Das ist sehr merkwürdig für mich. Letztes Jahr war ich bei einer anderen Versicherung und die haben sofort ausgezahlt - SB. Habe Vollkasko.
3 Antworten
Hey Sabi
als Geschädigte, hast du Anspruch die Hilfe eines Fachanwalts kostenfrei in Anspruch zu nehmen.
Diese Möglichkeit, solltest du unbedingt wahrnehmen, da dieser dir sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung abnimmt & dich bei Streitigkeiten mit der Versicherung optimal vertreten kann.
Egal wie klein oder groß der Schaden ist, ein Anwalt sollte gerade im Bezug auf Versicherungen, immer eingeschaltet werden.
Aufgrund des angegebenen Sachverhalts zum Thema Vollkasko, hast du mit deiner Aussage vollkommen recht. Die Kosten trägt die Geschädigte (Vorerst)
Jedoch lassen sich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Da dieser sich höchstwahrscheinlich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat und somit seine Identität nicht feststeht.
Es sind im weiteren Verlauf, Bildaufnahmen des Unfalls entstanden, welche wohl die Schuldfrage als auch den Tathergang beweisen können. In diesem Fall ist es einem Anwalt möglich, die Herausgabe des Bildmaterials zu erzwingen.
Infolgedessen wird die Geschädigte, nicht auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben, wohl aber des SB.
Warum hast du deine Vollkasko in Anspruch genommen und nicht die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers?
Ja genau. Er ist abgehauen. Da stand eine Kamera. Der Besitzer dieser Kamera hat mir aber keine Aufnahmen gezeigt obwohl die Polizisten meinten dass wir die Aufnahmen nutzen können.
Bei fiktiver Abrechnung ist das durchaus normal, dass nur Durchschnittsstundensätze reguliert werden und nicht die übertriebenen Abzockerpreise der "Fachwerkstatt". Den Kunden soll ja nicht das Geld in den Rachen geworfen werden.
Da kann es gut sein, dass die jetzige Gesellschaft erst den Nachweis haben will, dass damals der erste Schaden überhaupt fachgerecht repariert wurde.
Wenn hier eine SB abgezogen wird, handelt es sich offensichtlich um eine Abrechnung innerhalb der eigenen Kaskoversicherung und nicht um einen Haftpflichtschaden. Deswegen ist deine Antwort verkehrt.