15 Jahre mit 22 Jahre Beziehung?

FriFlo37  20.03.2023, 18:05

ich gehe mal davon aus die beiden sind aus DE?

10 Antworten

Ich habe dir die Rechtslage (ist erlaubt, und darf grundsätzlich selbst von den Eltern nicht verboten werden) bereits ausführlich erklärt: https://www.gutefrage.net/frage/22-jahre-und-15-jahre-illegal-#answer-493589813, und dazu dort auch noch auf eine ältere Antwort verlinkt, in der ich die Rechtslage im Detail beleuchte, inkl. letztinstanzlichem Gerichtsbeschluss, aus dem ich nicht nur die Kernaussagen zitiert, sondern den ich sogar komplett verlinkt habe.

Damit ist das Thema eigentlich durch. Was willst Du hier?

Sollten sie Sex haben, macht er sich sich strafbar, wenn 1. er eine Zwangslage ausnutzt, 2. der Sex gegen Geld stattfindet oder 3. er deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Das kannst du im §182 des StGB nachlesen.


schwarzeHand 
Fragesteller
 20.03.2023, 18:02

ja aber wie soll man denn beweisen ob diese Sachen zutrffen ? man kann ihn trotzdem anzeigen und es wird direkt geglaubt

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verreisterNutzer  20.03.2023, 18:07
@schwarzeHand

Wenn die 3 Punkte nicht bestehen, ist es legal. Da können die sogar sagen, dass die Koitus hatten. Da gibt es keine Folgen

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Libertinaerer  21.03.2023, 11:50
Das kannst du im §182 des StGB nachlesen.

Verstehen, wax das konkret bedeutet, tun allerdings die wenigsten ...

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Prinzipiell ist Sex ab 14 legal. Dabei darf auch der andere Partner 80 sein, solange ein einvernehmlich geschieht, neine Erpressungslagen oder Drogen im Spiel sind, kein Geld etc... ist das legal.


schwarzeHand 
Fragesteller
 20.03.2023, 18:03

Ja aber wie soll man bewiesen das sman keinen sex hatte ? Es wird wahrscheinlich das Mädchen geglaubt oder die Eltern sobald sie eine Anzeigen stellen nehme ich an oder ?

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Xubia  20.03.2023, 20:03
@schwarzeHand

Man braucht nichts beweisen und die Anzeige wird schnell fallengelassen. Wie gesagt, es ist legal.

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Libertinaerer  21.03.2023, 11:53
@schwarzeHand
Ja aber wie soll man bewiesen das sman keinen sex hatte ? 

?

  1. Ein Beschuldigter muss im Strafrecht niemals seine Unschuld beweisen. Beweisen muss der Staatsanwalt die Schuld.
  2. Da Sex zw. 14 & 80 legal ist, gibt es nichts, was man da "beweisen" müsste oder könnte oder sollte.
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Laut Gesetz ist es nicht klar definiert ob erlaubt oder nicht. Der Altersunterschied sollte einfach nicht zu groß sein. So doof das für einige klingen mag, aber ich find's in Ordnung vom Altersunterschied. Solange das ganze Einvernehmlich läuft, ist das doch okay.

Sollte das wirklich halten, trennt die beiden im hohen alter dann "nur" 7 Jahre. Was dann am Ende 50 und 57 bspw. sein kann. Und dann ist das doch wieder in Ordnung.


kami1a, UserMod Light  20.03.2023, 18:07
Der Altersunterschied sollte einfach nicht zu groß sein. 

Das ist aber nicht die Definition. Gab in Deutschland vor einiger Zeit einen Fall da hat sich eine 14 - jährige - freiwillig!! - bei einem Mann über 50 versteckt, mit Sex. Er konnte nicht bestraft werden weil der Sex einvernehmlich war.

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FantasyDNA  20.03.2023, 18:15
@kami1a, UserMod Light

Ich selbst habe da keine Erfahrung mit und habe dies auf die schnelle rausgesucht, da ich dies so ähnlich aufgeschnappt hatte, habe ich dies so angenommen und hier mit beigefügt ^^

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kami1a, UserMod Light  20.03.2023, 18:19
@FantasyDNA

Ist halt auch etwas kompliziert. Ich als Moderator muss natürlich wissen was ich schreibe deshalb informiere ich mich auch genau

Vieles habe ich vor einigen Jahren auch nicht gewusst.

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Libertinaerer  21.03.2023, 11:31
Laut Gesetz ist es nicht klar definiert ob erlaubt oder nicht.

Doch, ist es. Ist nicht nicht verboten, mithin erlaubt.

Verboten sind einige wenige und vor allem leicht vermeidbare Begleithandlungen, nicht Sex/Beziehung an sich.

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Von Experte kami1a, UserMod Light bestätigt

Ab 14 Jahren greift das sogenannte sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Damit kann man Sex mit jedem haben, den man möchte. Es darf allerdings kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen und die minderjährige Person darf weder zum Sex gezwungen, noch dafür bezahlt werden.

Ansonsten ist das tatsächlich völlig legal.


Libertinaerer  21.03.2023, 11:48
Es darf allerdings kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen

Falsch.

Die Rechtslage geht von "strafbar, bis 18" ((Stief-)Eltern/Lehrer & Schüler) bis zu "strafbar ist, ab 14 bis 18, nur das Ausnutzen des Abhängigkeitsverhältnisses" (Ausbilder/Vorgesetzte bei Ausbildungs-/Dienst-/Arbeitsverhältnisses).

und die minderjährige Person darf weder zum Sex gezwungen

Betrifft ohnehin jedes Alter (sowohl auf Täter- wie auf Opferseite)

noch dafür bezahlt werden.

Korrekt (betrifft volljährige Täter).

Es fehlen:

  • Zwangslage darf nicht ausgenutzt werden (bei minderjährigen Opfern - Alter des Täters ist egal).
  • Ein Fehlen der Fähigkeit zhr sexuellen Selbstbestimmung darf nicht ausgenutzt werden (bei U16-Opfern und Ü21-Tätern - Antragsdelimt, das bei Jugendlichen ptaktisch keine Rolle mehr spielt).
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profanity  21.03.2023, 13:51
@Libertinaerer

Soweit korrekt, in einem anderen Kommentar weiter unten habe ich den § 182 StGB verlinkt, da kann man das alles noch einmal genau nachlesen. Der Einfachheit insbesondere des Verständnisses wegen habe ich auf eine genauere Erklärung des Begriffs 'Abhängigkeitsverhältnis' verzichtet. Die Vereinfachung bedeutet allerdings nicht, dass es - wie du geschrieben hast - falsch ist.

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Libertinaerer  21.03.2023, 14:21
@profanity

? "Es darf allerdings kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen" IST falsch. Richtig wäre, dass Sex bei bestimmten Abhängigkeitsverhältnissen strafbar ist, bei anderen hingegen nicht.

Nichts für ungut, aber das ist ein ziemlicher Unterschied.

IMMER strafbar ist nur, ein Abhängigkeitsverhältnis für Sex zu missbrauchen. Das ist aber etwas anderes.

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Libertinaerer  21.03.2023, 16:38
@profanity

Leute, die korrekte Antworten geben (hoffentlich) auch.

Wäre halt nett, wenn Du dabei wärst, aber geht sicherlich auch so ...

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profanity  21.03.2023, 21:04
@Libertinaerer

Sorry, aber für mich genügen 96 % vollkommen, ich muss keine 110 % geben. Ich kann auch mal Fünfe gerade sein lassen. 😊

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Libertinaerer  22.03.2023, 05:18
@profanity

Keine Ahnung, warum es ein Problem sein soll, statt "es darf allerdings kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen" richtiger zu schreiben "bei einem Abhängigkeitsverhältnis kann es ggf. verboten sein".

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profanity  22.03.2023, 07:31
@Libertinaerer
Keine Ahnung, warum es ein Problem sein soll,(...)

Es ist kein Problem, aber mir scheint, dir fehlt schlicht die Möglichkeit zur Abstraktion.

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