Sachverständigen Gutachten von KFZ-Versicherung beanstanden bei selbstverschuldetem unfall?

Hallo,

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden. Es wurde ein Wiederbeschaffungswert ermittelt von meine Versicherung anhand von Daten die ich zugeschickt habe und Bildern, da der Unfall im Ausland passierte. Bisher alles richtig und ok.

Ich habe die Rechnung vom Barkauf hingeschickt und die Bestellbestätigung mit allen Ausstattungsmerkmalen inkl. Sonderausstattung. Der Eingang wurde mir auch bestätigt. Nun bekomme ich heute das Gutachten. Und ich Falle vom Glauben. Es beginnt schon damit, dass zur Ermittlung des Wertes noch nicht mal die richtige Farbe des Autos angegeben ist. Es handelt sich um ein Hyundai i20. Dann wurde eine falsche Variante zur Berechnung hinzugezogen. Ich habe einen Trend gehabt (inkl. Sitzheizung, Lenkradheizung). Es wurde aber die günstigere Variante Select als Berechnung hinzugezogen. Das ist doch nicht rechtens oder??? Der einkaufswert vom Trend und select hat sich schon vor 4 Jahren um ca 1.600€ unterschieden. Außerdem habe ich eine Sonderausstattung gehabt (Komfortpaket mit Klimaautomatik, Regensensor, Mittelarmlehne...) im Wert von 600€ damals. Ich habe darauf sogar extra nochmal per Mail hingewiesen. Es hieß "ja es ist alles eingegangen und wird mit berücksichtigt". Den Namen habe ich noch. Ja auch die ist nun nocht mit aufgeführt im Gutachten. Ich frag mich nur wie das passieren kann. Das sind ja schon grobe Fehler. Kann ich das irgendwie beanstanden? Meine Idee war es auf den Fehler erstmal per E-Mail morgen hinzuweisen unf die Unterschiede nochmal genauer zu erläutern. Wenn dann aber keine Reaktion kommt Rechtsbeistand holen.

Also auch wenn ich den Unfall selbst verursacht habe sagt doch der Wiederbeschaffungswert aus, wie viel ich für ein gleichwertiges Fahrzeug im Zustand inkl. Sonderausstattung ausgeben würde. Aber das ist hier ja absolut nicht der Fall wenn alle Angaben nicht mit berechnet werden.

Sorry langer Text. Ich brauche nur mal Meinungen dazu. Vielleicht auch die eine oder andere Erfahrung.

Danke.

Kfz-Versicherung, Gutachten, Versicherungsrecht, Wiederbeschaffungswert, wirtschaftlicher Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung würde mir den aktuellen Wert erstatten sie wissen aber nicht das mein Auto vor dem Unfall im Notlauf war! Probl?

Hallo Leute

ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein.
ich hatte mit meinem Mercedes einen Wildunfall. Der wurde von der Polizei aufgenommen. Der Gutachter sagte es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. geschätzte Reparaturkosten circa 9500€. Der wiederbeschaffungswert ist mit 13000€ Angegeben.da sich eine Reparatur nicht wirklich lohnt hatte mir die Versicherung vorgeschlagen mein kaputtes Fahrzeug an einem Händler zu verkaufen. ich habe über die Versicherung auch schon Gebote bekommen. Die Differenz würde dan natürlich die Versicherung noch mit drauf bezahlen so das ich auf meine 13000€ komme soweit so gut. Ich hatte allerdings vor dem Unfall ein kleines Problem an meinem Fahrzeug der ist in den notlauf gekommen warum auch immer…. (Vllt Partikelfilter oder stützbatterie. Meine Angst ist das die Versicherung deshalb nicht die volle 13000€ übernimmt. Hätte das der Gutachter vorher sehen müssen ? Ich war leider an diesem Tag nicht da nur meine Frau… Wenn das erst im Nachhinein festgestellt wird das das Auto vor dem Unfall dieses Problem hatte ? Evt von dem Käufer der das kaputte Auto kauft ?. Kann ich irgendwelche Probleme bekommen ? Oder geht mich das einfach nichts mehr an wenn das Auto wegkommt und mich niemand danach fragt ? Könnt ihr mir helfen ? Bin mir echt unsicher .. da ich aber jetzt schon ein Auto in Aussicht habe aber das Geld noch nicht da ist hab ich ihm bereits 1000€ Anzahlung da gelassen das ich das Auto gleich kaufen kann wenn es soweit ist … die Versicherung hatt mir nähmlich heute am Telefon die Summe zugesichert. Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt helfen

lg Matteo

Gebrauchtwagen, Kfz-Versicherung, Autokauf, Gutachten, Teilkaskoversicherung, wirtschaftlicher Totalschaden
Erhöht sich die SF-Klasse auch bei 0 km gefahrenem Kilometer?

Hallo,

ich hatte ein defektes Fahrzeug, welches weit über ein Jahr in der Werkstatt war.

Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat und dass es vermutlich keinen km mehr fahren wird und zudem auf einem Privatparkplatz (Werkstatt) steht.

Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll, bis das Fahrzeug dann offiziell abgemeldet ist.

Ich teilte auch mit, dass keine Fahrt mehr mit dem Fahrzeug möglich sei; dass ich aber noch etwas Zeit benötige, um die hochwertige und umfangreiche Hifi-Anlage auszubauen.

Insgesamt zog sich die Abmeldung hin auf etwa 1,5 Jahre aufgrund von:

  • mehrere Umzüge (u.a. wegen Eigenbedarf meiner Vermieterin...)
  • Corona-Krise
  • Terminkollisionen
  • Fehlersuche und Gutachtenerstellung (da von einer anderen Werkstatt ein für das Steuergerät falscher Zweitmotor eingebaut wurde, wodurch der Motorschaden entstand)
  • Anzeige wegen Betrugs und Sicherung der Beweise
  • Sonstige familiäre Probleme

Letztlich wurde das Fahrzeug nach knapp einem Jahr durch den Autoverwerter von meiner neuen Werkstatt abgeholt.

Daraus wurden dann 1,5 Jahre, weil der zuverlässige KFZ-Meister der Werkstatt das Fahrzeug nicht (wie vereinbart) abgemeldet hatte, obwohl es bereits zu einem Würfel gepresst wurde.

(Ups - das hatte er wohl vergessen - kostet ja nur ein halbes Jahr Versicherungsbeitrag und Steuern....)

Nun bekomme ich die Mitteilung meiner Versicherung, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und als jährliche Fahrleistung 11000 km pro Jahr berechnet wurde.

Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.

11000 km ist nicht einmal die kleinstmögliche jährliche Fahrleistung, die es in der Staffelung der Versicherung gibt.

Und ich bin ja wirklich 0 km gefahren und das Fahrzeug stand nicht einen Tag auf einer öffentlich zugänglichen Straße.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe schon desöfteren böse Überraschungen erlebt und möchte ein Anliegen vor meiner Reklamation abklären.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?

Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?

Da es wahrscheinlich nur wenige Euro Rückzahlung geben würde, würde ich dann eine bessere SF-Klasse vorziehen und die Fahrleistung dann unter Umständen doch nicht reklamieren.

Weiß das jemand? 

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, motorschaden, SF-Klasse, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto und Motorrad
Auto wirtschaftlichem Totalschaden gekauft. Keine Regulierung bei Unfall?

Hallo,

ich bin gerade leider ziemlich überfragt bei unserem Problem.

Wir haben ein Auto für 950€ gekauft, wo die Stoßstange kaputt war und das Blech darunter leicht verbogen.

Danach haben wir ca. 600€ in neue Stoßstange, Zahnriemen, kleinere Reparaturen und Auspuff etc. investiert.

Nun ist meiner Frau ein Mann vorne links reingefahren. Wir waren beim Gutachter, Gutachten belief sich auf ca. 1800€ brutto. Nach hin und her überlegen wollten wir uns den Nettobetrag, ca. 1600 auszahlen lassen.

Nun kam ein Brief von der Versicherung, dass der Wagen als wirtschaftlicher Totalschaden gelistet ist und die Versicherung sich den Wagen ansehen will.

Beim Kauf war davon keine Rede, im Vertrag steht unter Schäden nur: Stoßstange hinten.

Außerdem besteht der Unfallverursacher zumindest auf eine Teilschuld, obwohl der Polizist vor Ort ihm mehrfach ausdrücklich deutlich gemacht hat, dass er die alleinige Schuld hat. Leider war meine Frau alleine, bei der Gegenseite war die Frau dabei, welche sich aber absolut rausgehalten hat.

Ich habe recherchiert, jedoch widersprüchliche Angaben gefunden.

Haben wir nun nur Anspruch auf den damaligen Restwert (Vorbesitzer) des Autos?

Hätte mir der Vorbesitzer den Wagen für 950€ verkaufen dürfen (Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert ja wahrscheinlich geringer sein - 13 Jahre alter Kleinwagen). Könnte ich den Verkauf rückabwickeln?

Hätte ich zumindest Anspruch auf eine Reparatur?

Wenn ich mangels Anwalt und geringem Streitwert auf eine Abwicklung verzichte, muss ich dann auch das Gutachten bezahlen bzw. kommen weitere Kosten auf mich zu im Fall einer Teilschuld bzw. 50%-50% (Gerichtskosten etc.)?

Soll ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung überhaupt mein Auto anschauen lassen?

Vielen Dank

Unfall, Autoversicherung, Recht, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto und Motorrad
wirtschaftllicher Totalschaden, was zahlt die Versicherung?

Hallo,

hatte am 06.11. einen Unfall.

Kaskofall.

Mein Fahrzeug ist nun als wirtschaflticher Totalschaden klassifiziert worden.


Rep. Kosten: 10.500€

Restwert: 3.600€

Wiederbesch.wert: 9.400€


Nun wurde mein Fahrzeug von einem Händler abgeholt, der mir die 3600€ in Bar gegeben hat.

Nun sind ja noch 5800€ abzgl. der SB von 300€, also 5500€ offen, die ich von der Versicherung zu bekommen habe.

Gerade mit meiner Vers. telefoniert, die zahlen mir jetzt aber nur 4000€ aus (also die differenz vom Restwert zum Wiederbeschaffungswert ABER IN NETTO)

Auf meiner Nachfrage wieso und wann ich den rest kriegen soll, hieß es, mir werde, wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, die MwST. des neuen Fahrzeuges ersetzt.

Nun sind 1500€ auf dem Fahrzeugmarkt doch eine Menge Geld, welche ich auch nicht vorstrecken kann.

Meine Frage/n nun:
  • Ist das rechtens? Ich kann mir nämlich kein Fahrzeug für 9400€ kaufen (welches ja der Restwert des Fahrzeuges war) da ich nur 7600€ bekommen habe. Und die fehlenden 1500€ Vorstrecken kann ich nicht und würde ich auch nicht wollen würden, dafür habe ich ja schließlich eine Vollkaskoversicherung.

  • Muss ich das Fahrzeug bei einem Händler kaufen um die MwSt. erstattet zu kriegen, oder kann ich das Fahrzeug auch von einem Privaten Anbieter kaufen?

Sorry das ich so weit ausgeholt habe, aber ich fande die o.g. Angaben relevant.

Ich hoffe ihr habt da selber Erfahrungen oder sogar Fachwissen.

Beste Grüße

Dennis

rechtens 100%
nicht rechtens 0%
Versicherung, Kfz-Versicherung, totalschaden, KFZ Unfall, Wiederbeschaffungswert, wirtschaftlicher Totalschaden

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