Verkäufer will Reservierungsgebühr nach Notarvertrag für Eigentumswohnung einbehalten?

Ich habe eine Eigentumswohnung über 164.000 gekauft. Notarvertrag war am 01.08.2021. Zwei Wochen davor habe ich eine Reservierungsgebühr über 2000 Euro an den Eigentümer bar bezahlt. Als die Fälligkeitsmitteilung kam, habe ich die 2000 € vom Kaufpreis abgezogen. Im Notarvertrag steht die Reservierungsgebühr nicht drin geschrieben.

Ich habe den Restbetrag über 162.000 gestern überweisen lassen.

Nun ruft der Verkäufer an und sagt, dass noch 2000 € fehlen. Ich erklärte ihn, dass ich die 2000 eingerechnet habe. Er sagte mir, die 2000 Euro sind nur für ihn und werden nicht eingerechnet. Es war eine Reservierungsvereinbarung und es steht nicht dass es eine Anzahlung ist, sagte er.

Was meint ihr? Hat er Recht auf die 2000 Euro?

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Wohnung, Recht, Eigentumswohnung, vorvertrag, Wirtschaft und Finanzen

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